Art. 434 CC de 2024
Art. 434 II. Tralient sans consentement
1
2 La décision est communiquée par écrit la personne concernée et sa personne de confiance; elle indique les voies de recours.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 434 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PA240003 | Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmedikation | Behandlung; Unterbringung; Klinik; Störung; Gutachter; Massnahme; Person; Zustimmung; Anordnung; Zwangsmedikation; Verfügung; SER/ETZENSBERGER; Verfahren; Betreuung; EISER/ETZENSBERGER; Urteil; Akten; Sinne; Voraussetzung; Vorinstanz; Massnahmen; Verhältnismässigkeit; Diagnose |
ZH | PA240002 | Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmedikation | Unterbringung; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Störung; Person; Klinik; Entlassung; Medikation; Zustand; Massnahmen; Entlassungsgesuch; Gutachter; Verfahren; Urteil; Behandlungsplan; Betreuung; Voraussetzung; Recht; Zwangsmedikation; Verfügung; ändig |
Dieser Artikel erzielt 178 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2024.164 | - | Person; Massnahme; Zwang; Weisung; Zwangs; Massnahmen; Unterbringung; Klinik; Kanton; Recht; Behandlung; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zwangsmedikation; Betreuung; Anordnung; Medikament; Vollstreckung; Behandlung; Vollzug; Störung; Medikamente; Abilify; Eingriff |
SO | VWBES.2022.187 | - | Behandlung; Klinik; Verwaltungsgericht; Zustimmung; Störung; Unterbringung; Zwangsmedikation; Medikament; Entscheid; Gutachten; Person; Medikation; Depot; Realitäts; Abilify; Medikamente; Massnahme; Zustand; Verhalten; Medikamenten; Urteil; Solothurn; Hospitalisation; Verwaltungsgerichts; Verordnung; Frist; Ziffer; Wochen |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 337 (5A_255/2017) | Fürsorgerische Unterbringung zwecks Behandlung einer psychischen Störung (Art. 426 Abs. 1 ZGB); Anordnung der Behandlung ohne Zustimmung (Art. 434 Abs. 1 ZGB); zum Begriff der Anordnung. Als Anordnung im Sinn des Gesetzes gilt die von einem Oberarzt der Einrichtung unterzeichnete Verfügung, die ausdrücklich eine Zwangsmassnahme gestützt auf Art. 434 Abs. 1 ZGB für unbestimmte Zeit anordnet. Nicht erforderlich ist, dass die Art der angeordneten Zwangsmassnahme (hier die Behandlung mit bestimmten Medikamenten) in der Verfügung ausdrücklich genannt wird. Zur Bedeutung des Behandlungsplans gemäss Art. 433 Abs. 1 ZGB in diesem Zusammenhang (E. 2). | Behandlung; Verfügung; Anordnung; Zustimmung; Massnahme; Klinik; Entscheid; Medikamente; Behandlungsplan; Oberarzt; Obergericht; Zwangsbehandlung; Zwangsmassnahme; Person; Medikamenten; Zwangsmassnahmen; Urteil; Störung; Gesetzes; Zwangsmedikation; Bezirksgericht; Realakt; Abteilung; Unterbringung; Solian; Eingabe; Willen |
117 II 379 | Aufhebung der Vormundschaft, Anhörung (Art. 434 ff., Art. 374 ZGB). Im Verfahren der Aufhebung der Vormundschaft ist der Entmündigte von Bundesrechts wegen anzuhören. | Aufhebung; Vormundschaft; Anhörung; Person; Urteil; Berufung; Verfahren; Entmündigte; Bundesrecht; Bundesrechts; Entmündigung; Gehörsanspruch; Bundesgericht; Aufhebungsverfahren; Regierung; Erwägungen; Gesichtspunkt; Verletzung; Anhörungspflicht; Geisteskrankheit; Geistesschwäche; EGGER; Entmündigten; Gehörsanspruchs; Handlungsfähigkeit; Amtes; Urteilskopf; Auszug |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Reusser, Geiser | Basler Kommentar zum Erwachsenenschutz | 2012 |
Geiser, Schweizer | Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht | 2002 |