Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 434 StPO vom 2023

Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 434 Dritte

1 Dritte haben Anspruch auf angemessenen Ersatz ihres nicht auf andere Weise gedeckten Schadens sowie auf Genugtuung, wenn sie durch Verfahrenshandlungen oder bei der Unterstützung von Strafbehörden Schaden erlitten haben. Artikel 433 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.

2 Über die Ansprüche ist im Rahmen des Endentscheids zu befinden. In klaren Fällen kann die Staatsanwaltschaft schon im Vorverfahren darüber entscheiden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufBeschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Zwang; Zwangs; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Vorinstanz; Richt; Kredit; Recht; Staat; Sinne; Staatsanwalt; Anklage; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Privatklägers; Aussage; Urteil; Berufung; ätten
ZHUH170076Begründung der Einstellung/Entschädigung/GenugtuungStaat; Genugtuung; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Verfahren; Beschwer; Verfahren; Beschwerde; Aufwendungen; Verfügung; Hausdurchsuchung; Einstellung; Einvernahme; Verfahrens; Recht; Stunden; Begründung; Beschwerdeführers; Gericht; Einstellungsverfügung; Verteidigung; Entscheid; Aufwand; Kammer; Dispositiv; Sinne; Urteil; AnwGebV; Geschäfts-Nr
Dieser Artikel erzielt 77 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.73-Apos; Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Urteil; Aktie; Aktien; Recht; Urteils; Staat; Verfahren; Berufung; Über; Firma; Verfahren; Verfahrens; Betrug; Verbleib; Rechtskraft; Vorinstanz; Unternehmen; Geschädigte; Vermögens; Freiheit; Verteidigung
SOSTBER.2021.100-Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Ermittler; Staat; Ermittlung; Beruf; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gespräch; Apos; Mutter; Aussage; Genugtuung; Beweis; Verfahren; Kinder; Täter; Person; Urteil; Akten; Schütteltrauma; Recht; üsse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.187Entschädigung; Verfügung; Verfahren; AnwGebV/ZH; Bundes; Recht; Gebühr; Verteidigung; Verfahren; Streitwert; Aufwand; Beschwerdeverfahren; Zeitaufwand; Obergericht; Bundesstrafgerichts; Anwalt; Entscheid; Anwalts; Gericht; Verhältnis; Verfahrens; Einzelrichter; Kammer; Bundesgericht; Kanton; Kantons; Apos;; Bundesgerichts
BH.2023.19, BP.2023.86Verfahren; Entschädigung; AnwGebV; AnwGebV/ZH; Recht; Verfügung; Verteidigung; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Honorar; Obergericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Gebühr; Zeitaufwand; Anwalt; Kammer; Begründung; Anwalts; Kantons; Festsetzung; Apos;; Verfahrens; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Honorarnote; Streitwert; Verordnung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Frank, Schweizer, Wehrenberg, JositschPraxis, 3. Auflage, Zürich2018
Riklin Kommentar StPO2014