OR Art. 431 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 431 OR vom 2025

Art. 431 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 431 Rechte des Kommissionärs 1. Ersatz für Vorschüsse und Auslagen

1 Der Kommissionär ist berechtigt, für alle im Interesse des Kommittenten gemachten Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen Ersatz zu fordern und von diesen Beträgen Zinse zu berechnen.

2 Er kann auch die Vergütung für die benutzten Lagerräume und Transportmittel, nicht aber den Lohn seiner Angestellten in Rechnung bringen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 431 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120079ForderungRecht; Beklagten; Fairfield; Sentry; Pfand; Auftrag; Befreiung; Verbindlichkeit; Parteien; Befreiungsanspruch; Forderung; Fonds; Verfahren; Fondsanteile; Rückgabe; Streit; Pfandrecht; Klage; Gericht; Verbindlichkeiten; Auftrags; Beauftragte; Geschäft; Vermögenswerte; Konto; Anteile; US-Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich2014
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014