VTS Art. 43 - Dachlast

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 43 VTS vom 2025

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Art. 43 Dachlast

Das Gewicht von Dachlastenträgern u. dergl. darf zusammen mit ihrer Zuladung höchstens 50 kg betragen. Gestützt auf eine Garantie des Fahrzeugherstellers oder der -herstellerin kann die Zulassungsbehörde durch Eintrag im Fahrzeugausweis ein höheres Gewicht bewilligen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 43 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK1-14-38Verletzung von VerkehrsregelnBerufung; Recht; Urteil; Graubünden; Verfahren; Maloja; Berufungskläger; Fahrzeug; Kanton; Stunden; Verletzung; Bezirksgericht; Ladefläche; Verfahren; Kantons; Verbindung; Ladung; Staatsanwaltschaft; Berufungsverfahren; Beschuldigte; Verfahrens; Entschädigung; Gericht; Kantonsgericht; Vorinstanz; Beschuldigten