Tabaksteuergesetz (TStG) Art. 43

Zusammenfassung der Rechtsnorm TStG:



Das schweizerische Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren, um den Konsum zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Es enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Bekämpfung von Schmuggel. Das Gesetz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überwacht und Verstösse können zu Geldstrafen führen.

Art. 43 TStG vom 2025

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Art. 43 Anwendbares Recht (1)

1 Widerhandlungen werden nach diesem Gesetz und nach dem VStrR (2) verfolgt und beurteilt.

2 Verfolgende und urteilende Behörde ist das BAZG.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5561; BBl 2008 533).
(2) SR 313.0

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2022.7Entscheide; Filter; BStGer; Beschwerdekammer; Daten; Verfahren; Bundesstrafgericht; VStrR; Bundesamt; Widerhandlungen; Verfahrensakten; Durchsuchung; Mobiltelefon; Datenkopie; Bundesstrafgerichts; Tribunal; Grenzsicherheit; Verfolgung; Bundesgesetz; Mobiltelefons; Frist; MWSTG; Bundesgericht; Gerichtsschreiberin; Parteien; Direktionsbereich; Gesuchsteller; Advokat
RR.2019.220Entsiegelung im internationalen Amtshilfeverfahren, Zuständigkeit, Verfahren, Siegelung von IT Datenträgern (Art. 15 BBA i.V.m. Art. 115e Abs. 2 ZG, Art. 50 Abs. 3 VStrR).Daten; Bundes; Recht; Verfahren; Entsiegelung; Amtshilfe; Gesuch; Rechtshilfe; Gesuchsgegnerin; VStrR; Bundesstrafgericht; Datenträger; Durchsuchung; Amtshilfeverfahren; Siegelung; Bundesstrafgerichts; Datenkopie; Bereich; Beweis; Behörde; Unterlagen; Beschwerdekammer; Forensik; Urteil; Entsiegelungsgericht; Recht