Code pénal suisse (CPS) Art. 43

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 43 CPS de 2024

Art. 43 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 43

1 Le juge peut suspendre partiellement l’exécution d’une peine privative de liberté d’un an au moins et de trois ans au plus afin de tenir compte de façon appropriée de la faute de l’auteur. (1)

2 La partie exécuter ne peut excéder la moitié de la peine.

3 Tant la partie suspendue que la partie exécuter doivent être de six mois au moins. Les règles d’octroi de la libération conditionnelle (art. 86) ne s’appliquent pas la partie exécuter. (1)

(1) (2)
(2) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 19 juin 2015 (Réforme du droit des sanctions), en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (RO 2016 1249; FF 2012 4385).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 43 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230030Gefährdung des Lebens etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Recht; DNA-Spur-Wattetupfer; Urteil; Berufung; Verteidigung; Lebens; Privatklägers; Sinne; Vorinstanz; Gefährdung; Angriff; Gericht; Kantons; Freiheitsstrafe; Genugtuung; Körper; Urteils; Dispositiv; Hinweise; Staatsanwaltschaft; Täter; Körperverletzung; Berufungsverfahren; Dispositiv-Ziff; Hinweisen; Gutachten
ZHSB230096Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenVerwahrung; Justiz; Recht; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Entscheid; Kanton; Gericht; Anspruch; Freiheit; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand; Täter; Kantons; Obergerichts; Rekurs; Überprüfung
SOSTBER.2023.33-Fahrräder; Apos; Diebstahl; Beschuldigte; Fahrrad; Staat; Recht; Urteil; Velos; Richt; Auftrag; Landes; Aussage; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Transport; Diebstahls; Beruf; Landesverweis; Solothurn; Landesverweisung; Schweiz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 277aArt. 42 Abs. 2, aArt. 43 Abs. 1 StGB; teilbedingte Strafe bei Vorstrafenbelastung; besonders günstige Voraussetzungen. Innerhalb des gesetzlichen Stufensystems stellt die teilbedingte Strafe eine Mittellösung zwischen dem vollständigen Aufschub (bedingt) und dem Vollzug (unbedingt) der Strafe dar. Sie kommt im überschneidenden Anwendungsbereich von einem bis zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung, wenn eine vollbedingte Strafe aus spezialpräventiver Sicht nicht ausreichend ist und der Aufschub wenigstens eines Teils der Strafe erfordert, dass der andere Teil vollzogen wird. Die subjektiven Voraussetzungen von aArt. 42 StGB gelten auch im Rahmen von aArt. 43 StGB, d.h. eine teilbedingte Strafe ist nur möglich, wenn die Legalprognose nicht negativ ausfällt (E. 3.1.1). Eine teilbedingte Strafe ist auch unter den Voraussetzungen von aArt. 42 Abs. 2 StGB möglich. Erneute Straffälligkeit ("Rückfall") stellt keinen objektiven Ausschlussgrund für eine bedingte Strafe dar, weshalb auch die härtere Sanktionsform der teilbedingten Strafe bei begründeter Aussicht auf Bewährung möglich sein muss (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.1.2). Bei der Frage, ob besonders günstige Gründe im Sinne von aArt. 42 Abs. 2 StGB vorliegen, ist die voraussichtliche Wirkung der teilbedingten Strafe zu berücksichtigen, die eine bessere Legalprognose ermöglichen kann (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.2). Freiheit; Vollzug; Freiheitsstrafe; Voraussetzungen; Legalprognose; Prognose; Vollzug; Urteil; Täter; Anwendungsbereich; Bewährung; Vorstrafe; Vollzugs; Recht; Bundesgericht; Vorstrafen; Aufschub; Betracht; Stufensystem; Täters; Recht; Rechtsprechung; Vorstrafenbelastung; überschneidenden
143 IV 441 (6B_257/2017)Art. 44 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 5 StGB; Probezeit bei teilbedingten Freiheitsstrafen. Bei teilbedingten Freiheitsstrafen verlängert sich die Probezeit um die Dauer des Vollzugs des unbedingt zu vollziehenden Teils der Strafe (E. 2.3). Entsprechend beginnt die Frist zur Anordnung eines Widerrufs nach Art. 46 Abs. 5 StGB später zu laufen (E. 2.4). Urteil; Freiheit; Probezeit; Freiheitsstrafe; Vollzug; Widerruf; Kreisgerichts; Bern-Laupen; Täter; Urteils; Vollzugs; Widerrufs; Obergericht; Vollzug; Entlassung; Recht; Kantons; Freiheitsstrafen; Verletzung; Berufung; Vorinstanz; Widerrufsfrist; Gericht; Sachen; Frist; Sachverhalt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotEinreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Beschwerdeführers; Recht; Schweiz; Interesse; Vorinstanz; Gefahr; Recht; Verfügung; Aufenthalt; Verurteilung; Gerichts; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Person; Ermessen; Integration; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Bruder; Gericht; Massnahme; Legalprognose
F-7993/2016EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Urteil; Einreiseverbots; Recht; BVGer; Verfügung; Recht; Urteil; Erlass; Fernhaltemassnahme; Taten; Bundesverwaltungsgericht; Legalprognose; Ausländer; Sicherheit; Schweiz; Bezirksgericht; Beschwerdeführers; BVGer-act; Zeitpunkt; Gefährdung; Anschlusssperre; AG-act; Baden; Begründung; Parteien; Prognose; ührt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Apos;; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Person; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anklage; Hinsicht; Kontrollschilder; Weiterschaffen; Sprengstoffen; Gericht; Personen; Geldstrafe; Verkehr; Täter; Bankomaten
SK.2019.77Qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB)Beschuldigte; Apos;; Martynenko; Beschuldigten; Recht; Vermögenswerte; Geldwäscher; Geldwäscherei; Bundes; Verfahren; Anklage; Zahlung; Recht; Auftrag; Verfahren; Konto; Ausland; Täter; Schweiz; Über; Vortat; Urteil; Gericht; ätig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchneiderBasler Kommentar StGB2019
SchneiderBasler 4. Auflage2019