BV Art. 43 - Aufgaben der Kantone

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 43 BV vom 2024

Art. 43 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 43 Aufgaben der Kantone

Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.


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Art. 43 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2003.98Entscheid Art. 4 und 16 ANAG; Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 4 BVO; Art. 342 Abs. 2 OR; Art. 18 OR. Frage der Unabänderlichkeit einer Vereinbarung über Beschäftgungsgrad/Mindestlohn, die von den Parteien eines Arbeitsvertrages der Bewilligungsbehörde im Hinblick auf den Erhalt einer Arbeitsbewilligung vorgelegt wurde. Unklarer Bewilligungsinhalt. Simulation der arbeitsvertraglichen Regelung von Beschäftigungsgrad/ Mindestlohn (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 1. Oktober 2004, BZ.2003.98). Arbeit; Parteien; Vertrag; Beschäftigung; Stunden; Arbeitsvertrag; Mindestlohn; Quot; Wirtschaft; Gesuch; Lektion; Behörde; Arbeitnehmer; Bruttolohn; Lektionen; Stundenlohn; Woche; Bewilligung; Ausführungen; Minuten; Ferien; Urteil; Recht; Beschäftigungsgrad; Simulation; Beschäftigungsumfang

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 04 196Verweigerung einer Praxisbewilligung für den Bereich alternativer Heilmethoden zufolge nicht hinreichender fachlicher Ausbildung. Kognition des Verwaltungsgerichts. Bewilligung; Verwaltung; Richtlinien; Recht; Gesundheit; Bereich; Ausbildung; Gesundheits; Stunden; Praxis; Beruf; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Naturheilpraktik; Kanton; Naturheilkunde; Ermessen; Gesuch; Verfahren; Hinsicht; Hinweis; Akupunktur; Entscheid; Verordnung; Vorinstanzen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 V 376Art. 8 Abs. 1 lit. c und f, Art. 12, Art. 13 Abs. 2bis, Art. 15 Abs. 1 AVIG; Art. 17 Abs. 2 ANAG; Art. 8 Abs. 5 ANAV; Art. 7 Abs. 5bis BVO: Vermittlungsfähigkeit ausländischer Staatsangehöriger. Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit einer im Familiennachzug in die Schweiz eingereisten Ausländerin ohne Niederlassungsbewilligung, welche Erziehungszeiten geltend macht. Arbeit; Ausländer; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Bewilligung; Aufenthalt; Arbeitsbewilligung; Anspruch; Niederlassung; Familien; Niederlassungsbewilligung; Familiennachzug; Vermittlungsfähigkeit; Arbeitsmarkt; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitsberechtigung; Vorrang; Arbeitslosenversicherung; Stellung; Voraussetzung; Ausländern; Ehegatte; Arbeitskräfte; Wirtschaft; Kanton; Bundesamt; Sinne
125 III 209Art. 161 ZBG und Art. 271 ZGB; Verfassungsmässigkeit und EMRK-Konformität des zivilgesetzlichen Bürgerrechtserwerbs durch Heirat und kraft Abstammung. In Zivilstandssachen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 2). Die zivilgesetzlichen Bestimmungen über den Bürgerrechtserwerb durch Heirat und kraft Abstammung widersprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter (E. 3 und 4), sind für Verwaltungsbehörden und Gerichte aber gleichwohl massgebend (E. 5). Der Erwerb eines Kantons- und Gemeindebürgerrechts fällt weder in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch in denjenigen der Ehefreiheit, so dass das Diskriminierungsverbot der EMRK nicht mit Erfolg angerufen werden kann (E. 6). Bürger; Bürgerrecht; Bürgerrechts; Korporation; Familie; Gemeinde; Kanton; Kantons; Gemeindebürgerrecht; Schweiz; Schweizer; Erwerb; Recht; Verwaltung; Bundesgericht; Stadt; Einbürgerung; Familienregister; Anspruch; Bürgerrechtsgesetz; Hinweis; Heirat; Bestimmungen; Stadtgemeinde; Verwaltungsgericht; Entscheid; Konvention; HEGNAUER; Diskriminierung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5123/2018Krankenversicherung (Übriges)Tarif; Leistung; Genehmigung; Tarifvertrag; Kanton; Vertrag; Tarifs; Bundesrat; Beschwerde; Tarifstruktur; Geltung; Vertrags; BVGer; TARMED; Recht; Beschwerdeführende; Kantons; Beschwerdeführenden; Schweiz; Tarifvertrages; Leistungen; Kantone; Tarifpartner; Tarifverträge; Regierung
BVGE 2019 V/5Krankenversicherung (Übriges)Tarif; Genehmigung; Leistung; Tarifvertrag; Tarifs; Kanton; Vertrag; Bundesrat; Geltung; Vertrags; Tarifstruktur; Tarifvertrags; Recht; Kantons; Tarifpartner; Schweiz; Wortlaut; Tarifverträge; Beschwerdeführende; Kantone; Beschwerdeführenden; Auslegung; Zuständigkeit; Leistungspauschale; Leistungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zur Bundesverfassung1988