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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 420 StPO vom 2024

Art. 420 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 420 Rückgriff

Der Bund oder der Kanton kann für die von ihm getragenen Kosten auf Personen Rückgriff nehmen, die vorsätzlich oder grobfahrlässig:

  • a. die Einleitung des Verfahrens bewirkt haben;
  • b. das Verfahren erheblich erschwert haben;
  • c. einen im Revisionsverfahren aufgehobenen Entscheid verursacht haben.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 420 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH170380KostenBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Anruf; Staatsanwaltschaft; Recht; Recht; Higkeit; Verfahrenskosten; Herrn; Polizei; Verhalten; Person; Leiche; Einstellungsverfügung; Limmat; Rufnummer; Aufgr; Beschwerdeführers; Kanton; Verhaltens; Tigung; Verfügung; Anrufer; Scherz; Zürich-Limmat; Verfahren; Verursacht
    ZHUH140303Kostenauflage an Privatklägerschaft/Einstellung Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Recht; Beschwerdeverfahren; Person; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Gericht; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Privatklägerschaft; Heiratsurkunde; Urkunde; Kanton; Kantons; Untersuchung; Auferlegt; Einstellung; Akten; Abklärung; Terthur/Unterland; Abklärungen; Verursacht; Fahrlässig; Urteil; Vorwurf
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2019.74 (AG.2019.444)Verfahrenseinstellung
    BSBES.2017.77 (AG.2018.209)Ablehnung von Beweisanträgen und Verfahrenseinstellung
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2017.186Rückgriff (Art. 420 StPO).Beschwerde; Bundes; Verfahren; Person; Beschwerdef?hrer; Anzeige; Billet; Schuldigt; Verfahrens; Platz; Sachverhalt; Verfahren; Akten; Billett; R?ckgriff; Schriftlich; Anzeige; Gericht; Beschuldigte; Bundesstrafgericht; Einvernahme; Bundesanwaltschaft; Einstellung; Kollegin; Staat;Schriftliche; Schildert; Privatkl?ger; Fahrl?ssig
    BB.2014.108Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO). Rückgriff (Art. 420 Abs. 1 lit. a StPO).Beschwer; Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdef?hrer; Beschwerdegegnerin; Prozess; Entsch?digung; Kunden; Verfahrenskosten; Verfahren; BStKR; Prozessuale; R?ckgriff; Verschulden; Geldw?scherei; Verf?gung; Schaden; ISv; Zusammenhang; Kundenbeziehungen; Verdacht; Anwalts; Partei; Verfahrensakten; Verdachts; Elektronische; Daten; Sinne
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