Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 420 StPO vom 2024
Art. 420 Rückgriff
Der Bund oder der Kanton kann für die von ihm getragenen Kosten auf Personen Rückgriff nehmen, die vorsätzlich oder grobfahrlässig:a. die Einleitung des Verfahrens bewirkt haben;b. das Verfahren erheblich erschwert haben;c. einen im Revisionsverfahren aufgehobenen Entscheid verursacht haben.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 420 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH170380 | Kosten | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Anruf; Staatsanwaltschaft; Recht; Recht; Higkeit; Verfahrenskosten; Herrn; Polizei; Verhalten; Person; Leiche; Einstellungsverfügung; Limmat; Rufnummer; Aufgr; Beschwerdeführers; Kanton; Verhaltens; Tigung; Verfügung; Anrufer; Scherz; Zürich-Limmat; Verfahren; Verursacht |
ZH | UH140303 | Kostenauflage an Privatklägerschaft/Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Recht; Beschwerdeverfahren; Person; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Gericht; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Privatklägerschaft; Heiratsurkunde; Urkunde; Kanton; Kantons; Untersuchung; Auferlegt; Einstellung; Akten; Abklärung; Terthur/Unterland; Abklärungen; Verursacht; Fahrlässig; Urteil; Vorwurf |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2017.186 | Rückgriff (Art. 420 StPO). | Beschwerde; Bundes; Verfahren; Person; Beschwerdef?hrer; Anzeige; Billet; Schuldigt; Verfahrens; Platz; Sachverhalt; Verfahren; Akten; Billett; R?ckgriff; Schriftlich; Anzeige; Gericht; Beschuldigte; Bundesstrafgericht; Einvernahme; Bundesanwaltschaft; Einstellung; Kollegin; Staat;Schriftliche; Schildert; Privatkl?ger; Fahrl?ssig |
BB.2014.108 | Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO). Rückgriff (Art. 420 Abs. 1 lit. a StPO). | Beschwer; Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdef?hrer; Beschwerdegegnerin; Prozess; Entsch?digung; Kunden; Verfahrenskosten; Verfahren; BStKR; Prozessuale; R?ckgriff; Verschulden; Geldw?scherei; Verf?gung; Schaden; ISv; Zusammenhang; Kundenbeziehungen; Verdacht; Anwalts; Partei; Verfahrensakten; Verdachts; Elektronische; Daten; Sinne |