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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 420 StPO vom 2024

Art. 420 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 420 Rückgriff

Der Bund oder der Kanton kann für die von ihm getragenen Kosten auf Personen Rückgriff nehmen, die vorsätzlich oder grobfahrlässig:

  • a. die Einleitung des Verfahrens bewirkt haben;
  • b. das Verfahren erheblich erschwert haben;
  • c. einen im Revisionsverfahren aufgehobenen Entscheid verursacht haben.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 420 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH170380KostenVerfahren; Verfahrens; Anruf; Staatsanwaltschaft; Verfahrenskosten; Recht; Herrn; Polizei; Verhalten; Person; Leiche; Einstellungsverfügung; Limmat; Rufnummer; Beschwerdeführers; Kanton; Verhaltens; Verfügung; Zürich-Limmat; Anrufer; Scherz; Verfahren; Rückgriff; Basel; Recht
    ZHUH140303Kostenauflage an Privatklägerschaft/Einstellung Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Recht; Beschwerdeverfahren; Person; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Gericht; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Privatklägerschaft; Heiratsurkunde; Urkunde; Kanton; Kantons; Untersuchung; Einstellung; Akten; Abklärung; /Unterland; Abklärungen; Urteil; Vorwurf; Mehrfache; Winterthur/Unterland
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.112-Richt; Berufung; Berufungskläger; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Apos; Zelle; Rechtsanwalt; Verfahrens; Hauptverhandlung; Beschuldigten; Amtsgericht; Solothurn; Urteil; Gericht; Verhandlung; Verfahren; Stunden; Staat; Verteidigung; Entschädigung; Berufungsklägers; Haftbedingungen; Obergericht; Zeuge; Person; Verteidiger
    GLOG.2021.00009-Beschuldigte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Nichtanhandnahme; Sinne; Antrag; Antrag; Verfahren; Drohung; Beschuldigten; Nichtanhandnahmeverfügung; Arbeitszeugnis; Recht; Untersuchung; Person; Polizei; Anzeige; Verfahrens; Bezug; Tatbestand; Gespräch; Kommandant; Verkehrskontrolle; ötigt
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2017.186Rückgriff (Art. 420 StPO).Bundes; Verfahren; Person; Billet; Anzeige; Platz; Verfahrens; Akten; Verfahren; Sachverhalt; Rückgriff; Billett; Beschwerde; Anzeige; Beschuldigte; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Kollegin; Einvernahme; Einstellung; Apos;; Staat; Verfügung; Einzelrichterin; Privatkläger; önne
    BB.2014.108Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO). Rückgriff (Art. 420 Abs. 1 lit. a StPO).Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Kunden; Verfahrenskosten; Verfahren; Beschwer; Rückgriff; Verschulden; BStKR; Geldwäscherei; Verfügung; Schaden; Kundenbeziehungen; Verdacht; Zusammenhang; Sinne; Verfahrensakten; Verdachts; Daten; Prozess; Anwalts; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Parteien; Bundesanwaltschaft; Privatbank; Untersuchung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Lieber, WohlersZürcher Kommentar StPO2020
    Donatsch, Oser, Lieber, WohlersZürcher Kommentar StPO2020