Zollgesetz (ZG) Art. 42

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 42 ZG vom 2023

Art. 42 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 42 3. Kapitel: Besondere Verfahrensbestimmungen Vereinfachung des Zollveranlagungsverfahrens

1 Der Bundesrat kann Vereinfachungen im Zollveranlagungsverfahren vorsehen. Er kann namentlich:

  • a. von der Pflicht zum Gestellen oder summarischen Anmelden befreien, sofern dadurch die Zollprüfung der Waren nicht beeinträchtigt wird;
  • b. Erleichterungen im Reiseverkehr vorsehen;
  • c. periodische Sammelanmeldungen vorsehen;
  • d. am Zollveranlagungsverfahren beteiligten Personen Aufgaben des BAZG übertragen.
  • 2 Das BAZG kann zur weiteren Vereinfachung des Zollveranlagungsverfahrens oder zur Durchführung von Pilotversuchen Vereinbarungen mit am Zollveranlagungsverfahren beteiligten Personen schliessen, soweit dadurch die Wettbewerbsverhältnisse nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

    3 Vereinfachungen des Zollveranlagungsverfahrens sind nur zulässig, soweit die Zollsicherheit nicht beeinträchtigt und namentlich der Zollabgabenbetrag nicht geschmälert wird.


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    Art. 42 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLZ230048VaterschaftVater; Berufung; Vaters; Vaterschaft; Vorinstanz; Klage; Vaterschaftsklage; Recht; Gericht; Entscheid; Verfügung; Erbschaft; Urteil; Rechtsmittel; Berichtigung; Testament; Pietät; Bundesgericht; Oberrichter; Berufungskläger; Stadt; Verfahren; Klägers; SchlT; Sinne; ätete
    ZHNC220001Bereinigung ZivilstandsregisterGesuch; Gesuchsteller; Berufung; Verfahren; Entscheid; Bereinigung; Zivilstandsregister; Gesuchstellers; Bezirksgericht; Vorinstanz; Gerichtsbarkeit; Gemeindeamt; Revision; Urteil; Schwyz; Personendaten; Rechtsmittel; Verfügung; Begehren; Personalien; Berufungsverfahren; Feststellung; Kantons; Antrag; Einzelgericht; Frist; Zivilstandsregisters; Berichtigung; Verfahrens
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2022.78-Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Zivilstand; Beweis; Vorinstanz; Aussage; Aussagen; Heirat; Zivilstands; Sachverhalt; Gemeinden; Beweismittel; Gericht; Schweiz; Person; Entscheid; Gesuch; Dokument; Urteil; Verfahren; Personen; Rechtspflege; Dokumente
    SGB 2016/237Entscheid Zivilstandsregister, Anerkennung und Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe, Art. 39, Art. 45 Abs. 1 und 2 Ziff. 4 ZGB, Art. 1 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 25 ff., Art. 32, Art. 45 IPRG, Art. 45a Abs. 1 f. IPRG in Verbindung mit Art. 104 ff. ZGB, Art. 2 ff. Apostille-Übereinkommen, Art. 8 in Verbindung mit Art. 1 CIEC Nr. 16, Art. 6a Abs. 2, Art. 7, Art. 23 Abs. 1 f. ZStV, Art. 4 ZStV SG. Frage offengelassen, ob die Aufnahme der Beschwerdegegnerin, einer serbischen Staatsangehörigen, ins schweizerische Personenstandsregister vorgängig zur Beurkundung ihrer in Serbien geschlossenen Ehe erforderlich gewesen wäre (E. 1). Die vorliegend zu beurteilende in Serbien geschlossene Ehe zwischen der Beschwerdegegnerin und ihrem im Jahr 2014 verstorbene Schweizer Ehemann ist grundsätzlich anerkennungsfähig. Ein Ordre-public-Verstoss lässt sich nicht feststellen: Aus den vorliegenden Umständen konnte nicht darauf geschlossen werden, dass der Ehemann der Beschwerdegegnerin die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen wäre (E. 5), (Verwaltungsgericht, B 2016/237). Recht; Hinweis; Verwaltung; Hinweisen; Schweiz; Entscheid; Serbien; Vorinstanz; Rekurs; Person; Zivilstand; Verfahren; VerwGE; Personen; Zivilstands; Heirat; Verbindung; Personenstand; Verwaltungsgericht; Schweizer; Personenstandsregister; Verfügung; Rekursverfahren; Entschädigung; Gallen; Anerkennung; Kommentar; Heirats
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 III 1 (5A_640/2021)
    Regeste
    Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
    Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
    146 III 377 (5A_175/2020)
    Regeste
    Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
    ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4667/2020Zölleühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Bundes; Urteil; Zollanmeldung; Fahrzeuge; Einfuhr; Zollstelle; Verfahren; Person; Abgabe; Anmeldung; Recht; BVGer; Empfänger; Zollveranlagung; Busse; Transitverfahren; Vorinstanz; Schweiz; Spediteurin; Bundesverwaltungsgericht; Abgaben; Zeitpunkt; Grenze; Automobilsteuer
    F-6634/2018Anerkennung der StaatenlosigkeitStaaten; Recht; Staatenlosigkeit; Vorinstanz; Staatenlose; Flüchtling; Interesse; Anerkennung; Bundes; Verfahren; Staatenlosen; Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; ZEMIS; Person; Rechtsschutz; Entscheid; Rechtsschutzinteresse; «Staat; Flüchtlinge; Beschwerdeführers; Verfügung; Einbürgerung; Feststellung; öglich

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    GeiserBasler Kommentar zum ZGB2018