Obligationenrecht (OR) Art. 42

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 42 OR vom 2024

Art. 42 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 42 Festsetzung des Schadens

1 Wer Schadenersatz beansprucht, hat den Schaden zu beweisen.

2 Der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit Rücksicht auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge und auf die vom Geschädigten getroffenen Massnahmen abzuschätzen.

3 Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, können die Heilungskosten auch dann angemessen als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 42 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230016ForderungVorinstanz; Berufung; Schaden; Verfahren; Tatsache; Recht; Beklagten; Tatsachen; Verfahren; Zivil; Entscheid; Klage; Anwalt; Behauptung; Noven; Kläger; Klägers; Parteien; Urteil; Anwalts; Tatsachenbehauptungen; Beweis; Hauptverhandlung; Berufungsverfahren
ZHHG210222ForderungBeklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.91-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Kläger; Privat; Privatkläger; Urteil; Freiheit; Recht; Solothurn; Kabelbinder; Staat; Aussage; Geschädigte; Berufung; Privatklägers; Polizei; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Urteils; Aussagen; Beweis; Fahrzeug; Bargeld; ädigten
SOZKBER.2021.73-Mängel; Berufung; Mangel; Berufungsklägerin; Mängelrüge; Recht; Fassade; Berufungsbeklagte; Besteller; Schaden; Vorinstanz; Entscheid; Klage; Apos; Gutachten; Risse; Zeuge; Gauch; SIA-Norm; Expertise; Bauherr; Unternehmer; Mängelbehebung; Rüge; Beklagten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 463 (4A_606/2020)
Regeste
Art. 42, 97 und 398 OR ; Art. 8 ZGB ; Art. 55 Abs. 1 ZPO ; Verantwortlichkeit der Bank; Bestimmung des Schadens. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der Bank bei Nichterfüllung von punktuellen Investitionsanweisungen des Kunden (E. 4.1).
été; Achat; ération; Gewinn; Action; Actif; être; Beweis; Avait; était; écuté; éritiers; écution; ément; Allégation; érence; édé; -après:; éfunt; Introduction; érir; Tribunal; Opération; éterminer; -augmentation; Actions; éterminée; Extrait; Verantwortlichkeit; Nichterfüllung
147 III 553 (5A_831/2020)
Regeste
Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 647c ff., Art. 712h Abs. 1 und 2 Ziff. 1 sowie Art. 712m Abs. 1 Ziff. 1 ZGB . Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen bedarf es eines Beschlusses (inkl. Kostenbeschluss) der Gemeinschaft, soweit nicht Dringlichkeit vorliegt. Handelt ein Stockwerkeigentümer trotz Beschlussbedürftigkeit eigenmächtig, kann er für die entstandenen Kosten nicht die anderen Stockwerkeigentümer einklagen, sondern müsste er sich an die Gemeinschaft halten. Frage offengelassen, ob und inwieweit hierfür Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung Grundlage bilden könnte (E. 5).
Stockwerkeigentümer; Massnahme; Beschluss; Massnahmen; Geschäft; Beschwerdegegner; Leitung; Leitungen; Gemeinschaft; Obergericht; Recht; Bereich; Auftrag; Bereicherung; Vorteil; Stockwerkeigentum; Erneuerung; Widerklage; Ersatz; Sanierung; Beschlussfassung; Geschäftsführung; Werkleitungen; Kantons; THURNHERR

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6525/2020Elektrische Anlagen (Übriges)Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Quot;; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Urteil; Beilage; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Beweis; Beschwerdeführern; Drittfirma; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Gebäude; Verfahren
A-296/2020Energie (Übriges)Gerüst; Photovoltaikanlage; Vorinstanz; Gerüstkosten; Anlage; Vertrauen; Urteil; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Einkleidung; Leistung; Ersatz; Eigenleistung; Blindmodul; Vertrauensschaden; Blindmodule; Schaden; Verfahren; Pronovo; Fotos; BVGer; Stunden; Höhe; Einsprache; Verfahrens; Betrag; Schadenersatz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.266Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Verfahrensakten; Ordner; Recht; VStrR; Schaden; Gericht; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Schadens; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Leistung; Entschädigungsgesuch; Aufwand; Verteidigung; Steuerhinterziehung; Leistungsbetrug
BV.2020.37Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Apos;; Entscheid; Beschwerdeführer; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; VStrR; Recht; Verfahren; Filter; Schadenersatz; Spiel; Erwerb; Höhe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marc Spescha, Zünd, Hruschka, de Weck Kommentar Migrationsrecht2019
Stöckli, Gauch Kommentar zur SIA-Norm 1182017