Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 41a

Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:



Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.

Art. 41a VRV vom 2025

Art. 41a Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 41a (1) Wohnquartiere und dergleichen

Auf Nebenstrassen in Wohnquartieren oder auf Nebenstrassen, wo der Fahrzeugverkehr nur beschränkt zugelassen ist, haben die Fahrzeugführer besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren.

(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Jan. 1989 (AS 1989 410). Fassung gemäss Ziff. II der V vom 7. März 1994, in Kraft seit 1. April 1994 (AS 1994 1103).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 41a Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA080092Kantonales Beschwerdeverfahren,Beweisverfahren, Beweiswürdigung etc.Verhandlungsmaxime, Recht auf BeweisführungVorinstanz; Unfall; Beweis; Vorbringen; Unfalls; Beschwerdeschrift; Zusammenhang; Wohnquartier; Erwägung; Unfallstelle; Geschwindigkeit; Entscheid; Sinne; Verletzung; Fahrzeug; Fahrbahn; Beschwerdeführers; Akten; Verschulden; Verfahren; Recht; Verfahren
VDHC/2012/344-éhicule; Commune; Appel; érent; Intimé; évitement; érêt; Accident; ésé; étenteur; Expert; Appelante; éhicules; étaire; épond; Ouvrage; Entre; ègle; ègles; éfaut; Brehm; édéral; épens; Expertise; émoin