Codice civile svizzero (CCS) Art. 419

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 419 CCS dal 2025

Art. 419 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 419 Dell’intervento dell’autorità di protezione degli adulti

Gli atti o le omissioni del curatore o di un terzo o servizio al quale l’autorità di protezione degli adulti ha conferito un incarico possono essere contestati davanti all’autorità di protezione degli adulti dall’interessato o da una persona a lui vicina, nonché da qualsivoglia persona che vi abbia un interesse giuridicamente protetto.


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Art. 419 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230055Antrag auf Mandatsträgerwechsel, Beschwerde gegen BeiständinBeiständin; Besuch; Beschwerde; Besuchsrecht; Recht; Kontakt; Kindes; Beschwerdeführer; Eltern; Vater; Beschwerdeführers; Vertrauen; Urteil; Besuche; Gespräch; Vorinstanz; Entscheid; Besuchsrechts; Kontakte; E-Mail; Besuchsplan; Bezirk; Bezirks; Verfahren; Akten; Gesprächs; Verhalten
ZHPQ230004Beschwerde gegen den Beistand gemäss Art. 419 ZGB, Wechsel BeistandspersonEntscheid; Bezirk; Bezirksrat; Recht; BR-act; KESB-act; Rechtsmittel; Beistand; Frist; Pfäffikon; Datum; Rechtsmittelfrist; Verfahren; Beschluss; Eingabe; Bereiche; Akten; Verfahrens; Fehler; Obergericht; Bereichen; Dispositiv; Stellung; Zustellung; Entscheide; Oberrichter; Bezirksrates; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Beiständin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.3-Recht; Beistand; Beistandschaft; Thal-Gäu/Dorneck; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Regelung; Kindsvater; Staat; Kinder; Kindes; Entscheid; Besuch; Verwaltungsgericht; Kindsmutter; Besuchs; Zahlung; Verkehr; Rechtsanwältin; Sabrina; Palermo-Walker; Schweiz; Rechtspflege; Verfahren; Rechtsanwalt; Alexander; Besuchsrecht; Entschädigung
SOVWBES.2021.299-Impfung; Person; Covid; Covid-; -Impfung; Beiständin; Entscheid; Personen; Beistand; Olten; Verwaltungsgericht; Olten-Gösgen; Wille; Beistandschaft; Urteil; Covid-Impfung; Eltern; Tochter; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Urteils; Kindes; Risiken; Hause; Verfahren; Interessen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Geltendmachung; Behörde; Sinne; Vermögens; Verbeiratete; Vertreter; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Akten; Verbeirateten; Beiratschaft; Beirates; Hinweis; Verjährungsfrist; Schlussbericht; Beschluss
80 II 14Verwaltungsbeiratschaft, Art. 395 Abs. 2 ZGB. Verhältnis zur Mitwirkungsbeiratschaft (Abs. 1) und zur Beistandschaft. - Für Rechtsgeschäfte, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, bedarf der Beirat besonderer Ermächtigung, und zwar immer durch die Vormundschaftsbehörde, nicht den Verbeirateten (Art. 419 Abs. 2); so zu Vermögensübereignung an Ehefrau und zu Prozessführung. Fehlen dieser Zustimmung hat Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge. Rückerstattungsanspruch; Ausschluss der Einwendung der Erfüllung einer sittlichen Pfiicht (Art. 63 Abs. 2 OR). Verwaltung; Beirat; Vormundschaft; Vereinbarung; Vormundschaftsbehörde; Zustimmung; ähig; Recht; Vermögens; Ermächtigung; Verbeiratete; Verbeirateten; Klage; Verwaltungsbeirat; Verwaltungsbeiratschaft; Ehefrau; Beistandschaft; Vermögensverwaltung; Beirates; Genehmigung; Auszahlung; ültig; Betrag; Vollmacht; Stadt; Urteil; Rechtsgeschäfte; Unfähigkeit; Stadtrat; Luzern

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Beistand; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Quot;; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Estella; Hirzel-Stiftung; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Franken; Deusser-Stiftung; Stiftungsrats; Entscheid; Stiftungsräte; Verfügung; Sachverhalt; Aufsicht; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2022
Häfeli, SchmidBasler Kommentar Erwachsenenschutz2014