CrimPC Art. 419 - Liability to pay costs of persons not legally responsible due to a mental disorder

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 419 CrimPC from 2023

Art. 419 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 419 Liability to pay costs of persons not legally responsible due to a mental disorder

If the proceedings are abandoned or result in an acquittal because the accused is not legally responsible due to a mental disorder, the costs may be imposed on the accused if this appears reasonable in all the circumstances.


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Art. 419 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB220581Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Aussagen; Verfahren; Untersuchung; Beweis; Berufungsverhandlung; Gericht; Verhalten; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.69-Beschuldigte; Beschuldigten; Kasse; Staat; Recht; Urteil; Massnahme; Apos; Berufung; Alkohol; Video; Urteils; Polizei; Messer; Ersatzmassnahme; Entschädigung; Angestellte; Täter; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Ersatzmassnahmen; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Nötigung; Verteidiger
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungBeschwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Schuld; Staat; Verfügung; Recht; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Familie; Schuldfähigkeit; Staatsanwaltschaft; Achtung; Beschwerdeführers; Begutachtung; Einstellung; Anschuldigung; Beschwerdeverhandlung; Verfahrens; Parteien; Schuldunfähigkeit; Entscheid; Gericht; Wohnung; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 IV 243Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist. Pflicht des Geschäftsführers einer Kollektivgesellschaft, deren Vermögen zu mehren (Erw. 2). c) Am Vermögen schädigt der Geschäftsführer den Geschäftsherrn auch, wenn er dessen Vermögen pfiichtwidrig nicht vermehrt (Erw. 3). Geschäft; Gesellschaft; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Vermögens; Verträge; ätten; Pflicht; ädigt; Beschwerdegegner; Eheleute; ühren; Gesellschaftsvertrag; Kunden; Überweisungsbehörde; Kantons; Basel-Stadt; Geschäftsführers; Abschluss; Geschäfte; ürde; Rechnung; ündete; Gewinn; Schädigung; Beschluss; Kassationshof; Täter; Untreue; Staatsanwaltschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Apos;; Einstellung; Einvernahme; Genugtuung; Verfahrens; Beschlag; Vermögenswerte; Verteidiger; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, Jeanneret, JositschKommentar zum Strafgesetzbuch2019
Schmid, Schweizer, Pitteloud, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd.2018