DO Art. 417 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 417 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 417 Reducziun (1)

Sch’igl è vegnì concludì in salari sproporziun per l’intermediatur per inditgar l’occasiun da far in contract individual da lavur u da cumprar in bain immobigliar ubain per intermediar in tal contract u ina tala cumpra, po il derschader – sin dumonda dal debitur – reducir quest salari ad in import adequat.

(1) Versiun tenor la cifra II art. 1 cifra 8 resp. 9 da la LF dals 25 da zer. 1971, en vigur dapi il 1. da schan. 1972 (a la fin dal DO, disposiziuns finalas e transitoricas dal titel X; AS 1971 1465; BBl 1967 II 241).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 417 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200043ForderungBerufung; Recht; Beklagten; Vorinstanz; Berufungs; Anschlussberufung; Schuld; AnwGebV; Forderung; Urteil; Parteien; Schuldanerkennung; Entscheid; Gericht; Rechtsschein; Verfahren; Beweis; Parteientschädigung; Sinne; Simulation; Betrag; Abtretung; Argument; Gebühr
ZHLB210031ForderungVorinstanz; Berufung; Vertrag; Beklagten; Mäkler; Provision; Kaufpreis; Mäklervertrag; Vertrags; Recht; Parteien; Entscheid; Kaufvertrag; Kaufpreises; Schaden; Altlasten; Käufer; Gericht; Interesse; Verzug; Richtpreis; Interessen; Forderung; Urteil; Kaufvertrags
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2017.163 (AG.2017.750)Grundstückgewinnsteuer 2013/001 (Abzugsfähigkeit einer Maklerprovision)Mäkler; Beigeladene; Makler; Rekurs; Recht; Steuerverwaltung; Grundstück; Verwaltungsgericht; Provision; Verkauf; Vertrag; Vorakten; Verkaufs; Praxis; Abzug; Vorinstanz; Kanton; Bundesgericht; Kaufpreis; Verwaltungsgerichts; Vertrags; Mäklervertrag; Basel; Entscheid; Maklerprovision; Grundstückgewinn; Steuergesetz; ändig
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 II 120Art. 163 Abs. 3 OR, arbeitsvertragliches Konkurrenzverbot mit Konventionalstrafe, Herabsetzung der Strafe. Der Richter hat auch dann zu prüfen, ob die Konventionalstrafe herabzusetzen ist, wenn der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Antrag stellt, seine Rechtsbegehren aber so weit gefasst sind, dass sie eine richterliche Herabsetzung in sich schliessen.
Herabsetzung; Antrag; Konventionalstrafe; Richter; Obergericht; Urteil; Schuldner; Berufung; Konkurrenzverbot; Prüfung; Begründung; Akten; Erwägungen; Eventualantrag; Bundesgericht; Klage; Herabsetzungsbegehren; BECKER; Wortlaut; Schuldners; Grundsatz; Herabsetzungsgründe; Voraussetzung; Tatsache; Urteilskopf
90 II 92Mäklervertrag (Art. 412 ff. OR). 1. Der Mäkler, der zum Abschluss des Vertrags mit dem Dritten nur durch den Nachweis der Gelegenheit hiezu beigetragen hat, kann den Mäklerlohn nur beanspruchen, wenn er beweist, dass seine Aufgabe sich auf diesen Nachweis beschränkte. (Erw. 2, 3). 2. Umkehr der Beweislast wegen Bestehens einer Übung, wonach sich der Mäkler im Liegenschaftenhandel mangels anderer Abrede nur um den Nachweis einer Gelegenheit zu bemühen hat? Voraussetzungen, unter denen eine solche Übung beachtlich wäre. (Erw. 4). 3. Inhalt der Abmachungen der Parteien. Notwendigkeit einer Einigung darüber, welche Tätigkeit (Nachweis einer Gelegenheitoder Vermittlung des Vertragsabschlusses) der Mäkler entfalten muss, um den Lohn zu verdienen. Äusserung des Willens durch schlüssiges Verhalten. Möglichkeit, nach Leistung des Nachweises einer Gelegenheit zu vereinbaren, dass der versprochene Lohn, falls der Vertrag mit dem Dritten zustande kommt, als Entgelt für diesen Nachweis zu zahlen sei. (Erw. 5-8). 4. Herabsetzung des Mäklerlohns nach Art. 417 OR? (Erw.11). Mäkler; Vertrag; Vertrags; Provision; Vermittlung; Gelegenheit; Vorinstanz; Mäklerlohn; Parteien; Beklagten; Vertragsabschluss; Liegenschaft; Brunner; Bundesgericht; Mäklers; Abschluss; Auftrag; ätte; Zustandekommen; Beweis; ühre; Käufer; ühren; Verhandlungen; Sinne; Auftraggeber; Interesse; Urteil; Mäklervertrag; Aufgabe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Donatsch, Thomas Hansjakob, Viktor Lieber, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, Zürich2010