Code de procédure civile (CPC) Art. 41

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 41 CPC de 2025

Art. 41 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 41 (1)

(1) Abrogé par le ch. II 1 de la LF du 28 sept. 2012, avec effet au 1er mai 2013 (RO 2013 1103; FF 2011 6329).

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Art. 41 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKREK.2004.209Abtretung von Rechtsansprüchen nach Art. 260 SchKG, KostenrisikoKonkurs; SchKG; Abtretung; Abtretungsgläubiger; Verfahren; Rekurrenten; ZPO-BE; Parteientschädigung; Parteikosten; Widerspruch; Schuldbetreibung; Prozessrisiko; Konkursmasse; Staehelin; Kommentar; Bundesgesetz; Kanton; Zivilprozessordnung; Aufzählung; Höhe; Urteil; Urteils; Bundesgesetzes; Bundesgericht; Rechtsprechung; Rechnung
SGBZ.2009.3Entscheid Art. 53 Abs. 2, 264, 265, 266, 272 und 279 ZPO (sGS 961.2). Beklagten; Verfahren; Parteiwechsel; Parteien; Recht; Verfahrens; Berufung; Gericht; Prozesskosten; Klage; Parteientschädigung; Zession; Forderung; Parteiwechsels; Urteil; Sicherheit; Eintritt; Sachurteil; Betreibung; Erwerber; Verhältnis; Klägern; Widerspruchs; Streitgegenstand; Gerichtskosten; Streitwert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 143 (4A_563/2017)Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). Kündigung; Urteil; Anfechtung; Recht; Schaden; Schadenersatz; Miete; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Revision; Vermieter; Mietgericht; Rechtskraft; Hinweisen; Wohnung; Verfahren; Parteien; Obergericht; Gericht; Mieterin; Interesse; Zeitpunkt
143 III 395 (5A_243/2016)Art. 285 ff. SchKG; Art. 1 lit. c, Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO; Anfechtungsklage gegen den Bund für bezahlte Mineralölsteuern. Die Anfechtungsklage gemäss Art. 285 ff. SchKG gegen den Fiskus gehört zu den gerichtlichen Angelegenheiten des SchKG, welche von der ZPO geregelt werden. Sie fällt hingegen nicht unter die "Klagen gegen den Bund" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO, für welche eine einzige kantonale Instanz zuständig ist (E. 3-8). Anfechtung; SchKG; Recht; Klage; Anfechtungsklage; Obergericht; Bundes; Schweizer; Klagen; Schweizerische; Zuständigkeit; Mineralölsteuer; Verwaltungs; Verfahren; Bundesgericht; Fiskus; Rechtshandlung; Klage; Mineralölsteuern; Bezahlung; Rechtsweg; Kommentar; Zivilprozessordnung; Urteil; Klagen; Instanz; Botschaft; Gläubiger