Art. 41 LDA de 2022
Art. 41 Régime de l’autorisation Principe
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 41 Loi sur le droit d’auteur (URG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG180234 | Forderung (URG) | Vergütung; Gericht; Klage; Handel; Beklagten; Höhe; Werke; Tarife; Handelsgericht; Parteien; Eigengebrauch; Vergütungen; Einschätzung; Rechnung; Verwertungsgesellschaft; AnwGebV; Klageantwort; Werken; Kanton; Kantons; Frist; Urheber; Schätzung; Verwertungsgesellschaften; Gastgewerbe; Verwaltungsaufwand |
ZH | HG180257 | Forderung (URG) | Vergütung; Beklagten; Recht; Klage; Netzwerk; Parteien; Tarife; Gericht; Werke; Eigengebrauch; Vergütungen; Höhe; Einschätzung; AnwGebV; Frist; Zustellung; Rechnung; Nutzer; Parteientschädigung; Beilage; Forderung; Werken; Urheber; Verwertungsgesellschaft; Verfügung; Beilagen; Streitwert |
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