OR Art. 41 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 41 OR vom 2025

Art. 41 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 41 Haftung im Allgemeinen I. Voraussetzungen der Haftung

1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.

2 Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt.


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Art. 41 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230308Fahrlässige KörperverletzungPrivatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Kollision; Unfall; Fahrbahn; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Vorinstanz; Gericht; Expertise; Verfahren; Entschädigung; Fahrrad; Verfahren; Sachverhalt; Einvernahme; Fahrzeuge; Zivilklage; Berufungsverfahren; Verfahrens; Erwägungen; Person; öglich
ZHSB220169Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufforderung; Sinne; Gewalt; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Banner; Anklage; Urteil; Asservat-Nr; Fraue; Entschädigung; Verbrechen; Gewalttätigkeit; Frauen; Rechtsanwalt; Berufungsverhandlung; Anklagebehörde; Aktion; Entscheid; Winterthur; Geldstrafe; Verfahren; Verfahrens; Doppel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130109Gesuch um unentgeltiche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Obergericht; Kanton; Obergerichts; Stadt; Verfahren; Anspruch; Kantons; Darlehen; Friedensrichteramt; Kreise; Beurteilung; Gericht; Person; Einkommen; Hauptsache; Bestellung; Schlichtungsverfahrens; Verhältnisse; Gesuchs; Höhe; Schweiz; Forderung; Entscheid; Forderungsklage; Klage
ZHVO120170Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Bruder; Gesuchstellers; Persönlichkeit; Rechtspflege; Obergericht; Klage; Obergerichts; Schlichtungsverfahren; Gericht; Verfahren; Person; Verstorbenen; Entscheid; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Persönlichkeitsverletzung; Gewährung; Beurteilung; Anspruch; Verhältnisse; Personen; Bruders; Einkommen; Schweizerischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 11 (4A_36/2021)
Regeste
Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).
Gesellschaft; Gläubiger; Schaden; Klage; Konkurs; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Recht; X-Fonds; Bundesgericht; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht; Verantwortlichkeit; Vorinstanz; Verwaltungsrat; Aktivlegitimation
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Person; Verfahren; Verfahren; Entschädigung; Staat; Verfahrens; Antragsdelikt; Berufung; Urteil; Offizialdelikt; Staats; Rechtsmittel; Einstellung; Beschwerdeverfahren; Antragsdelikte; Verfolgung; Kostentragung; Schuldpunkt; Berufungsverfahren; Offizialdelikte; Verlegung; Verfahrenskosten; Verhalten; Verfahrensrechte; Verteidigung; üglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-416/2020BundespersonalArbeit; Dienst; Disziplin; Vorinstanz; Recht; Recht; Quot;; Bundes; Person; Kanton; Verfahren; Verwaltung; Verhalten; Beschwerdeführers; Massnahme; Verwaltungs; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Kantons; Dienstpflicht; Botschaft; Disziplinaruntersuchung; Verfahren; Dienstbefehl; Mitwirkung; Richt
A-2479/2020Staatshaftung (Bund)Vorinstanz; Arbeit; Bundes; Person; Untersuchung; Persönlichkeit; Recht; Abteilung; Mitteilung; Urteil; Personen; Forschung; Tages-Anzeiger; Mitarbeitende; Verfahren; Schaden; Belegschaft; Mobbing; Fehlverhalten; Informationen; Bundesverwaltungsgericht; Verletzung; Arbeitsverhältnis; Mitarbeitenden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.43Beschuldigte; Bankomat; Bankomaten; Bundes; Spreng; Apos;; Sprengstoff; Sevelen; Täter; Urteil; Beschuldigten; Person; Gericht; Explosion; Mittäter; Recht; Gefährdung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schweiz; Strasse; Schaden; Täters; Neftenbach; Tatbestand; Verfahren; Bankomatens; Verfahren
RR.2021.266Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Verfahrensakten; Ordner; Recht; VStrR; Schaden; Gericht; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Schadens; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Leistung; Entschädigungsgesuch; Aufwand; Verteidigung; Steuerhinterziehung; Leistungsbetrug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Roland BrehmBerner Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen2021
Müller, BrehmBerner Obligationenrecht2021