MWSTG Art. 41 - Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und
des Vorsteuerabzugs

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 41 MWSTG vom 2025

Art. 41 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 41 Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und
des Vorsteuerabzugs

1 Wird das vom Leistungsempfänger oder der Leistungsempfängerin bezahlte oder mit ihm oder ihr vereinbarte Entgelt korrigiert, so ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt vereinnahmt wird, eine Anpassung der Umsatzsteuerschuld vorzunehmen.

2 Wird das von der steuerpflichtigen Person aufgewendete Entgelt korrigiert, so ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt bezahlt wird, eine Anpassung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 41 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170035Forderung/Paulianische AnfechtungBerufung; Klimarappen; -Gesetz; Bezirksgericht; Verpflichtung; Beklagte; Beklagten; Recht; Massnahme; Abgabe; Bundes; Urteil; Klage; Massnahmen; Treibstoff; Parteien; SchKG; Klimarappens; Schenkung; Kyoto-Protokoll; Leistung; Bundesrat; Verpflichtungen; Berufungsverfahren; Mehrwertsteuer; -Abgabe; Reduktion

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3497/2015MehrwertsteuerSteuer; Leistung; MWSTG; Entgelt; Mehrwertsteuer; Rechnung; Vorsteuer; Quot;; Entgelts; Urteil; Vorsteuerabzug; Kunde; Recht; Leistungsempfänger; Kunden; Kommentar; Entgeltsminderung; Bundesverwaltungsgericht; Person; Leistung; Verfügung; Korrektur; Verfahren; BVGer; Leistungserbringer; Gutschein; Leistungen; Zahlung
A-794/2007MehrwertsteuerMehrwertsteuer; Leistung; Leistung; Quot;; Bundesverwaltungsgericht; Beiträge; Unternehmen; Projekt; Urteil; Mehrwertsteuerpflicht; Gesellschaft; Recht; MWSTG; Steuer; Entgelt; MWSTV; Mehrwertsteuerpflichtige; Entscheid; Branche; Verwaltung; Projekte; Bundesverwaltungsgerichts; Reglement; Studien; Fonds; Forschung; Kommission; Mehrwertsteuerpflichtigen; Leistungsaustausch; Vorsteuerabzug