Kinderrechtskonvention (KRK) Art. 41

Zusammenfassung der Rechtsnorm KRK:



Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die grundlegenden Rechte von Kindern festlegt und die Vertragsstaaten verpflichtet, diese zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Bildung, Gesundheit sowie Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Die Konvention betont auch die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen. Die Schweiz hat die Konvention ratifiziert und muss sicherstellen, dass die Kinderrechte im Land geschützt werden.

Art. 41 KRK vom 2022

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Art. 41

Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind:

  • a) im Recht eines Vertragsstaats; oder
  • b) in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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