ATSG Art. 41 - Wiederherstellung der Frist

Einleitung zur Rechtsnorm ATSG:



Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Art. 41 ATSG vom 2024

Art. 41 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 41 (1) Wiederherstellung der Frist

Ist die gesuchstellende Person oder ihre Vertretung unverschuldeterweise abgehalten worden, binnen Frist zu handeln, so wird diese wieder hergestellt, sofern sie unter Angabe des Grundes innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses darum ersucht und die versäumte Rechtshandlung nachholt.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 106 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).

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Art. 41 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2018.256Wegpauschale (KVG)Frist; Einsprache; Urteil; Recht; Unterschrift; Person; Versicherungsgericht; Präsident; Helsana; Verfügung; Vertretung; Krankheitsschübe; Fristwiederherstellung; Hindernis; BGer-Urteil; Bundesgericht; Flückiger; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Versicherungen; Wegpauschale; Akten; E-Mail; Entscheid; Kantons; Solothurn; Beschwerde
SOVSBES.2012.251InvalidenrenteFrist; Vertreter; Kostenvorschuss; Vertreterin; Beschwerdeführers; Kostenvorschusses; Zahlung; Bezahlung; Nichteintreten; Urteil; Gesuch; Verfahren; Versicherungsgericht; Frist; Bundesgericht; Gericht; Nichteintretens; Fristwiederherstellung; Vorschuss; Wiederherstellung; Erwägung; Hindernis; Bundesgerichts; Androhung; Verfügung; Rechtsprechung; Nichteintretensentscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.164-Einsprache; Frist; Verfügung; Versicherungsgericht; Einstellung; Recht; Anspruchsberechtigung; Präsidentin; Arbeit; Briefkasten; Weber; Amtsstelle; Solothurn; Akten; Einsprachefrist; Urteil; Versicherungsgerichts; Kantons; Einstellungsverfügung; Verfahrens; Randacher; Person; Unterschrift; Bundesgericht; Weber-Probst; Gerichtsschreiber; Haldemann; Wirtschaft; Kantonale
SOVSBES.2022.79-Verfügung; Kurzarbeit; Abrechnung; Apos; Wiedererwägung; Kurzarbeitsentschädigung; Recht; Covid; Anspruch; Arbeitnehmende; Covid-; Entschädigung; Einsprache; Einspracheentscheid; Abrechnungsperiode; Frist; Arbeitslosenversicherung; Verfügungen; Voraussetzung; Versicherungsgericht; Voraussetzungen; Verordnung; Verfahren; Verwaltung; Arbeitnehmenden; Bundesgericht; Entscheid; Person; Anzahl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 V 343Art. 1 Abs. 1 IVG (in der seit 1. Januar 2003 geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 6, 7, 8 Abs. 1, Art. 16 und 17 ATSG; Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Begriffe der Arbeitsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, der Invalidität, der Einkommensvergleichsmethode und der Revision (der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen) in der Invalidenversicherung nach Massgabe des ATSG. Die im ATSG enthaltenen Formulierungen der Arbeitsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, der Invalidität, der Einkommensvergleichsmethode und der Revision (der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen) entsprechen den bisherigen von der Rechtsprechung dazu entwickelten Begriffen in der Invalidenversicherung (Erw. 2-3.6).
Invalidität; KIESER; Arbeit; Kommentar; ATSG-Kommentar; Recht; Invaliden; Rechtsprechung; Arbeitsunfähigkeit; Sozialversicherung; Revision; Rente; Erwerbsunfähigkeit; LOCHER; Invaliditätsgrad; Hinweis; Invalidenversicherung; Einzelgesetz; Grundriss; Sozialversicherungsrecht; Hinweisen; Gesundheit; Begriffe; Invalidenrente; Sozialversicherungsrechts; Person; Gesuch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6304/2023ArbeitslosenversicherungArbeit; Abrechnung; Kurzarbeit; Abrechnungsperiode; Kurzarbeitsentschädigung; Richt; Vorinstanz; Anspruch; Recht; Quot;; Arbeitszeit; Frist; Arbeitslosenkasse; Anspruchs; Urteil; Ausfallstunden; Monats; Arbeitnehmende; Arbeitszeitkontrolle; Geltendmachung; Arbeitnehmenden; Zahlen; Entschädigung; Arbeitgeber; Rückforderung; Arbeitslosenversicherung; Zahlung
C-5564/2021Invalidenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Verfügung; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Recht; Parteien; IVSTA; BVGer-act; Verfahrenskosten; Einschreiben; Einzelrichterin; Regina; Derrer; Gerichtsschreiberin; Mirjam; Angehrn; IV-Stelle; Ausland; Invalidenversicherung; Eingabe; Verfügungen; Eröffnung; Behörde; Handen; Schweizerischen; Vertretung; Parteientschädigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-ATSG- 4. Aufl. 2020
Ueli KieserATSG- 4.Auflage, Zürich2020