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Obligationenrecht (OR)

Art. 40a OR vom 2024

Art. 40a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 40a Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen
Verträgen I. Geltungsbereich
(1)

1 Die nachfolgenden Bestimmungen sind auf Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, anwendbar, wenn:

  • a. der Anbieter der Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat und
  • b. die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt.
  • 2 Die Bestimmungen gelten nicht für Rechtsgeschäfte, die im Rahmen von bestehenden Finanzdienstleistungsverträgen gemäss Finanzdienstleistungsgesetz vom 15. Juni 2018 (2) durch Finanzinstitute und Banken abgeschlossen werden. (3)

    2bis Für Versicherungsverträge gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes vom 2. April 1908 (4) . (5)

    3 Bei wesentlicher Veränderung der Kaufkraft des Geldes passt der Bundesrat den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Betrag entsprechend an.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. Juli 1991 (AS 1991 846; BBl 1986 II 354).
    (2) SR 950.1
    (3) Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2020 4969; BBl 2017 5089).
    (4) SR 221.229.1
    (5) Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2020 4969; BBl 2017 5089).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 40a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPP180036ForderungVertrag; Beschwer; Beschwerde; Beklagten; Vertrags; Vorinstanz; Kündigung; Partei; Recht; Parteien; Entscheid; Wiesen; Klage; Werkvertrag; Verpflichtet; Urteil; Fahrzeug; Wichtigen; Verweis; Kunde; Werbefläche; Werbung; Schlossen; Beschwerdeverfahren; Gründen; Zahlung; Vereinbart; Erweist; Regel; Verfahren
    ZHRT110140RechtsöffnungLeasing; Gesuchgegner; Vertrag; Privat; Rechtsöffnung; Beschwerde; Fahrzeug; Zweck; Leasingvertrag; Private; Gewerbliche; Konsum; Betrag; Zwecke; Vertragsbedingungen; SchKG; Gewerblichen; Recht; Prot; Forderung; öffnungstitel; Schaden; Betreibung; Rechtsöffnungstitel; Privaten; Berufliche; Einzelfirma; Ausgewiesen; Provisorische; Konkurs
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