Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 408

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 408 ZPO vom 2024

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Art. 408 Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttreten: 1. Januar 2011 (1)

(1) BRB vom 31. März 2010

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 408 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2011/263-écision; éducative; Enfant; Autorité; Autre; Assistance; Intimée; CPC-VD; Chambre; éposé; -être; écessaire; éter; Justice; échange; Droit; évolution; élaire; éducation; Elles; édé