ZPO Art. 407f -

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 407f ZPO vom 2025

Art. 407f Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 407f Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023

Artikel 8 Absatz 2 zweiter Satz, 63 Absatz 1, 118 Absatz 2 zweiter Satz, 141a, 141b, 143 Absatz 1bis, 149, 167a, 170a, 176 Absatz 3, 176a, 177, 187 Absatz 1 dritter Satz und 2, 193, 198 Buchstaben bbis, f, h und i, 199 Absatz 3, 206 Absatz 4, 210 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe c, 239 Absatz 1, 298 Absatz 1bis, 315 Absätze 25, 317 Absatz 1bis, 318 Absatz 2, 325 Absatz 2, 327 Absatz 5 und 336 Absätze 1 und 3 gelten auch für Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 17. März 2023 rechtshängig sind.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 407f Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich