Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 407b

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 407b ZPO vom 2025

Art. 407b Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 407b Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. März 2015

1 Für Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 20. März 2015 rechtshängig sind, gilt das neue Recht.

2 Neue Rechtsbegehren, die durch den Wechsel des anwendbaren Rechts veranlasst werden, sind zulässig; nicht angefochtene Teile eines Entscheids bleiben verbindlich, sofern sie sachlich nicht derart eng mit noch zu beurteilenden Rechtsbegehren zusammenhängen, dass sinnvollerweise eine Gesamtbeurteilung stattfinden muss.


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Art. 407b Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ160010UnterhaltBeklagten; Berufung; Kindsmutter; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Recht; Einkommen; Klägers; Berufungsverfahren; Betreuung; Unterhaltsbeiträge; Eltern; Leistung; Betreuungsunterhalt; Geschäft; Höhe; Verfahren; Monat; Vater; Prozesskosten; Kindes; Frist; Verhältnis; Alter; Entscheid; Verhältnisse
ZHLC170020EhescheidungKinder; Einkommen; Lehrjahr; Unterhalt; Lehrjahr:; Unterhalts; Parteien; Beklagten; Ausbildung; Steuern; Berufung; Ausbildungszulage; Klägers; Lehrlingslohn; Kindes; Ausbildungszulagen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Grundlagen; Grundlagen:; Urteil; Kläger:; Kinder:; Unterhaltsbeitrag; Gericht; Beklagte:; Kinderzulage; Ziffer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.32 (AG.2017.177)Unterhaltsklage (BGer-Nr.: 5A_326/2017 vom 22. Januar 2018)Berufung; Berufungskläger; Unterhalt; Unterhalts; Recht; Nebenintervenientin; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Einkommen; Entscheid; Unterhaltsbeitrag; Berufungsklägers; Existenzminimu; Kindes; Existenzminimum; Arbeit; Zivilgericht; Appellationsgericht; Zivilgerichts; Appellationsgerichts; Eltern; Unterhaltsbeiträge; Kinder; Streit; Betreuung; Erwerbstätigkeit; üglich
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