CCP Art. 405 - Procédure orale

Einleitung zur Rechtsnorm CCP:



Art. 405 CCP de 2024

Art. 405 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 405 Procédure orale

1 Les dispositions sur les débats de première instance s’appliquent par analogie aux débats d’appel.

2 La direction de la procédure cite comparaître aux débats d’appel le prévenu ou la partie plaignante qui a déclaré l’appel ou l’appel joint. Dans les cas simples, elle peut, leur demande, les dispenser de participer aux débats et les autoriser déposer par écrit leurs conclusions motivées.

3 Elle cite le ministère public comparaître aux débats:

  • a. dans les cas visés l’art. 337, al. 3 et 4;
  • b. s’il a déclaré l’appel ou l’appel joint.
  • 4 Si le ministère public n’est pas cité comparaître, il peut déposer par écrit ses conclusions ainsi que la motivation l’appui de celles-ci ou comparaître en personne.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 405 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220454Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Kokain; Vorinstanz; Aussage; Berufung; Schweiz; Verteidigung; Anklage; Aussagen; Recht; Beweis; Gericht; Urteil; Landes; Verfahren; Einfuhr; Drogen; Kantons; Landesverweisung; Staatsanwalt; Fahrt; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; BetmG; Hinweis; Holland; Berufungsverhandlung
    ZHSB220204Mehrfacher versuchter Mord etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Anklageziffer; Gutachten; Privatklägerin; Sinne; Verteidigung; Vorinstanz; Recht; Berufung; Freiheitsstrafe; Urteil; Verschulden; Dossier; Kanton; Kantons; Massnahme; Verletzung; Verfahren; Verkehrsregeln; Privatgutachten; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteils; Verbindung; Geldstrafe; üglich
    Dieser Artikel erzielt 118 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2022.25-Berufung; Berufungsbeklagte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Person; Demonstration; Beweis; Gericht; Berufungsbeklagten; Akten; Recht; Urteil; Verfahren; Gericht; Sachverhalt; Teilnahme; Landfriedensbruch; Sachen; Befehl; Verfahren; «unbekannte; Gewalt; Demonstrationszug; Täter; Zusammenrottung; Verfahrens; Auflage; Kundgebung
    BSSB.2020.70-Opfer; Beschuldigte; Akten; Beschuldigten; Aussage; Opfers; Richt; Aussagen; Beweis; Instanz; Basel; Apos; Einvernahme; Prostitution; Protokoll; Förderung; Schweiz; Gericht; Recht; Berufung; Anklage; Verfahren; Person; Bezug; Gericht; Ungarn
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 127 (6B_973/2019)
    Regeste
    Art. 406 StPO ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Voraussetzungen für die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens. Das Berufungsverfahren ist grundsätzlich mündlich. Es kann nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen von Art. 406 StPO schriftlich durchgeführt werden, deren Vorliegen von der Berufungsinstanz von Amtes wegen zu prüfen ist. Liegt ein Einverständnis der Parteien mit dem schriftlichen Verfahren vor, kann dieses die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 StPO nicht ersetzen, sondern tritt zu diesen hinzu (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.1 und 2.2). Die Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 lit. a und b StPO müssen dabei kumulativ vorliegen (E. 2.2.2).
    Berufung; Urteil; Verfahren; Recht; Verfahren; Verfahrens; Person; Voraussetzung; Voraussetzungen; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Verhandlung; Berufungsgericht; Sachverhalts; Berufungsinstanz; Rechtsprechung; Urteils; Anwesenheit; Vorinstanz; Sachbeschädigung; Rechtsmittel; Urteile; Staatsanwalt; Hinweisen; Einverständnis; Parteien
    145 IV 407 (6B_90/2019)Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1).
    Regeste b
    aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3).
    Übernahme; Verteidigung; Vorinstanz; Urteil; Bundes; Aktie; Aktien; Anklage; Tatsache; Verhandlung; Hauptverhandlung; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Verfahren; Recht; WOHLERS; Verfahrens; FinfraG; Beschwerdeführers; Person; Recht; Mandat; Insider; Frist; Gericht; Revision

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe
    BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe