142 III 442 (4A_691/2015) | Art. 270 Abs. 1 OR; Anfechtung des Anfangsmietzinses. Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung (E. 2); Art. 270 Abs. 1 OR sieht drei alternative Gründe vor, die zur Anfechtung eines Anfangsmietzinses als missbräuchlich berechtigen (E. 3.1.1). Beim Anfechtungsgrund nach der zweiten Alternative von Art. 270 Abs. 1 lit. a OR genügt der Nachweis, dass im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht, ohne dass darüber hinaus eine Not- oder Zwangslage des Mieters dargetan werden muss (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.1.2-3.1.6). | Wohnung; Miete; Mieter; Anfechtung; Anfangsmietzins; Anfangsmietzinse; Anfangsmietzinses; Notlage; Urteil; Alternative; Wohnungen; Vertrag; Vorinstanz; Markt; Bundesgericht; Abschluss; Wohnungsnot; Recht; Mietzins; Voraussetzung; Geschäftsräume; Mietvertrages; Vertrags; Zwang; Verhältnis; Verhältnisse; Zwangslage |