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Obligationenrecht (OR)

Art. 40 OR vom 2024

Art. 40 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 40 Vorbehalt
besonderer
Vorschriften

In Bezug auf die Vollmacht der Vertreter und Organe von Gesellschaften, der Prokuristen und anderer Handlungsbevollmächtigter bleiben die besonderen Vorschriften vorbehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 40 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDPlainte/2015/15- Charge; Charges; Production; état; état; Intérêt; Recourant; Tribunal; Plaint; Suite; Plainte; Dun; Office; Intérêts; intimée; Dune; Poursuite; Vente; Frais; Mention; Celle; Délai; Créance; Productions; Canton; Cantonal; Recours
VDPlainte/2015/14- Production; Charges; état; Intérêt; Recourant; Suite; état; Dun; Plaint; Plainte; Office; Intérêts; Tribunal; intimée; Poursuite; Dune; Vente; Mention; Délai; Frais; Recours; art; Droit; Productions; Autorité; Créance; Créancier

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 442 (4A_691/2015)Art. 270 Abs. 1 OR; Anfechtung des Anfangsmietzinses. Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung (E. 2); Art. 270 Abs. 1 OR sieht drei alternative Gründe vor, die zur Anfechtung eines Anfangsmietzinses als missbräuchlich berechtigen (E. 3.1.1). Beim Anfechtungsgrund nach der zweiten Alternative von Art. 270 Abs. 1 lit. a OR genügt der Nachweis, dass im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht, ohne dass darüber hinaus eine Not- oder Zwangslage des Mieters dargetan werden muss (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.1.2-3.1.6). Wohnung; Miete; Mieter; Anfechtung; Anfangsmietzins; Anfangsmietzinse; Anfangsmietzinses; Notlage; Urteil; Alternative; Wohnungen; Vertrag; Vorinstanz; Markt; Bundesgericht; Abschluss; Wohnungsnot; Gezwungen; Missbräuchlich; Recht; Mietzins; Voraussetzung; Persönlichen; Geschäftsräume; Mietvertrages; Vertrags; Zwang; Verhältnis; Beschwerde
140 III 409 (4A_93/2014)Art. 6 Abs. 2 ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Keine sachliche Zuständigkeit des Handelsgericht nach Art. 6 Abs. 2 ZPO, wenn der Beklagte nur in seiner Eigenschaft als Organ im Handelsregister eingetragen ist (E. 2).
Regeste b
Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 812 OR; Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften; Treuepflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Auskunftsanspruch der GmbH. Aus der Treuepflicht des Geschäftsführers nach Art. 812 OR ergibt sich kein materiellrechtlicher Anspruch der GmbH auf Auskunftserteilung. Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts für das Auskunftsbegehren der GmbH zutreffend verneint (E. 3).
Regeste c
Art. 85 ZPO; Stufenklage; unbezifferte Forderungsklage. Abgrenzung der Stufenklage von der unbezifferten Forderungsklage. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer unbezifferten Forderungsklage (E. 4).
Auskunft; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Forderung; Geschäftsführer; Unbezifferte; Forderungsklage; Gesellschaft; Klage; Zuständigkeit; Vorinstanz; Handelsgericht; Anspruch; Sachliche; Treuepflicht; Gesellschaftsrechtliche; Organ; Stufenklage; Schweizerische; Kommentar; Zivilprozessordnung; Bezifferung; Auskunftsbegehren; Verneint; Kommentar; Schaden; Zumutbar; Auskunftsanspruch; Materiellrechtlicher

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6524/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vorinstanz; Vollzug; SEM-Akte; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Gericht; Libyen; Heimat; Staat; Person; Algerien; Verfahren; Anhörung; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Beziehungsweise; Entscheid; Erheblich; Aussage; Sucht; Flüchtling
B-1342/2018Widerspruchssachen"; Beschwerde; Marke; Livres; Widerspruch; Beschwerdeführerin; Horlogerie; Vorinstanz; Gleichartig; Gleichartigkeit; [fig]; Angefochtene; Widerspruchsmarke; Dienstleistungen; Métaux; Précieux; Edelmetall; Apple; Urteil; Marken; Angefochtenen; Verwechslungsgefahr; Lasse; Beschwerdegegnerin; Zeichen; APPLE; ;horlogerie; Boutique; BVGer; Partei

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2014.80Arbeitsverhältnis des Personals beim Bundesverwaltungsgericht (Art. 36 Abs. 4 BPG). Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit. Aufschiebende Wirkung (Art. 34a BPG).Beschwerde; Arbeit; Beschwerdef?hrerin; Probezeit; Bundes; K?ndigung; Partei; Arbeitsverh?ltnis; Verfahren; Aufl?sung; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Person; Verf?gung; Beschwerdegegner; Vorgesetzte; Verfahrensakten; Missbr?uchlich; Vorgesetzten; Parteien; Rechtliche; Vertrauen; Frist; Gespr?ch; Entscheid; Er?ffnung; Verhandlung; Beschwerdekammer; Arbeitsvertrag
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