SG | EL 2017/44 | Entscheid Art. 30, Art. 39 Abs. 2, Art. 58 Abs. 3, Art. 60, Art. 61 lit. b ATSG. Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerde und Umfang der Weiterleitungspflicht.Eine verbesserungsfähige und weiterleitungspflichtige Beschwerde muss eine Nichteinverständniserklärung und den Willen, die Sache durch die zuständige Rechtsmittelinstanz beurteilen zu lassen, enthalten. Die Weiterleitungspflicht beschränkt sich auf jene Fälle, in denen eine Beschwerde offensichtlich versehentlich an den falschen Adressaten geraten ist; an den Mindestanforderungen, die an den Inhalt einer Beschwerde zu stellen sind, vermag sie nichts zu ändern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2018, EL 2017/44). | Einsprache; Recht; Einspracheentscheid; Rechtsmittel; EL-Durchführungsstelle; Gallen; Versicherungsgericht; Kantons; Quot; Rechtsmittelinstanz; Bundes; Beschwerdefrist; Einspracheentscheides; Rechtsmittelbelehrung; Wille; Bundesgericht; ELDurchführungsstelle; Verfügung; Person; Nichteinverständnis; Entscheid; EL-Anspruch; Situation; Frist; ändigen |
SG | EL 2014/32 | Entscheid Art. 52 ATSG, Art. 10 Abs. 1 und 5 ATSV. Rechtsbegehren und Begründung als zwingende Voraussetzungen des Eintretens auf eine Einsprache.Die Einsprache ist ein niederschwelliges Rechtsmittel, so dass die Eintretensvoraussetzungen minimal sind. Aus diesem Grund verlangt Art. 52 ATSG bewusst keine Eintretensvoraussetzungen, die über das absolut Notwendige (Aktivlegitimation, Fristwahrung) hinausgehen. Art. 52 ATSG weist also keine ausfüllungsbedürftige Lücke auf, die durch Art. 10 ATSV dadurch ausgefüllt werden müsste, dass als zusätzliche Eintretensvoraussetzungen ein Rechtsbegehren und eine Begründung gefordert würden. Diesbezüglich ist Art. 10 Abs. 1 und 5 ATSV gesetzwidrig. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Oktober 2015, EL 2014/32).Entscheid vom 21. Oktober 2015BesetzungVizepräsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Lea LocherGeschäftsnr.EL 2014/32ParteienA. ,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Markus Roos, Postgasse 5,Postfach, | Einsprache; Recht; Frist; Frist; Rechtsvertreter; Begründung; Fristen; Beschwerdeführers; Verfügung; Rechtsbegehren; Fristerstreckung; Fristenstillstand; Erstreckung; Nichteintreten; Termin; Gallen; Sachverhalt; Einsprachebegründung; Nichteintretensentscheid; Anforderungen; Voraussetzungen; Entscheid; Akten; üsse |