AIG Art. 40 - Bewilligungsbehörde und arbeitsmarktlicher Vorentscheid

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 40 AIG vom 2025

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Art. 40 Bewilligungsbehörde und arbeitsmarktlicher Vorentscheid

1 Die Bewilligungen nach den Artikeln 32–35 und 37–39 werden von den Kantonen erteilt. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit des Bundes im Rahmen von Begrenzungsmassnahmen (Art. 20) sowie für Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30) und das Zustimmungsverfahren (Art. 99).

2 Besteht kein Anspruch auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, so ist für die Zulassung zu einer Erwerbstätigkeit sowie den Stellenwechsel oder den Wechsel zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein arbeitsmarktlicher Vorentscheid der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich.

3 Stellt ein Kanton ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Höchstzahlen des Bundes, so erlässt das SEM den arbeitsmarktlichen Vorentscheid.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2021 94AufenthaltsbewilligungHärtefall; Gesuch; Familie; Aufenthalt; Aufenthalts; Prüfung; Recht; Bundes; Erteilung; Familien; Aufenthaltsbewilligung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Gesuchs; Ehefrau; Voraussetzung; Integration; Familienmitglied; Kanton; Härtefallbewilligung; Verfügung; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Tochter; Vorinstanz; Härtefallkriterien
AGAG WBE.2020.92-Gewalt; Gericht; Ehemann; MI-act; Recht; Aufenthalt; Schwiegermutter; Aufenthalts; Verwaltungsgericht; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Akten; Bundes; Kanton; Frauen; Aussage; Erteilung; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Urteil; Opfer; Vorinstanz; Kantonspolizei; Anspruch; Sinne
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4048/2019Schwerwiegender persönlicher HärtefallVerfahren; Gewährung; Gesuch; Vorinstanz; Massnahmen; Verfahrens; Verfügung; Kanton; Aufenthalt; Rechtspflege; Rechtsvertreter; Erlass; Bundes; Beschwerdeführers; Rechtsverbeiständung; Aufenthaltsbewilligung; Begehren; Anordnung; Rechtsmittel; Zustimmung; Erteilung; Schweiz; Folgendes:; Einreichung; Zustand; Interessen