128 III 224 | Art. 956 OR, Art. 3 lit. d UWG; Firmenschutz, unlauterer Wettbewerb. Zum Schutz der Ausschliesslichkeit von Firmen, deren Inhalt im Wesentlichen aus einer gemeinfreien Sachbezeichnung besteht, insbesondere von solchen, die nach "alter Praxis" des Eidgenössischen Handelsregisteramts anerkannt wurden. Unterschiede zum Markenschutz (E. 2b). Pflicht zum Gebrauch der Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, soweit dies erforderlich ist, um eine Verwechslungsgefahr gegenüber einer Firma mit Exklusivitätsrecht zu vermeiden (E. 2d). Lauterkeitsrechtliche Schranken für verwechselbare Darstellungen der Firma, in denen einzelne Firmenbestandteile ungleich gestaltet sind (E. 2c). | Firma; Wache; Wache; Handelsregister; Firmen; Wach; Wache; Verwendung; Schweiz; Beklagten; Firmenbestandteil; Wesentlichen; Sachbezeichnung; Verwechslungsgefahr; Kanton; Vorinstanz; Wettbewerb; Marke; Recht; Gallen; Zweigniederlassung; Handelsgericht; Wache; Lauterkeitsrecht; Praxis; Marken; Aktiengesellschaft; Urteil; Schliess-Aktiengesellschaft; Berufung |
113 II 179 | Art. 944 Abs. 1 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV; Firmenwahrheit. Ortsbezeichnung als Bestandteil einer Firma. Unzulässige Beibehaltung bei Sitzverlegung, wenn die Bezeichnung auf den Sitz der Gesellschaft hinweist (E. 2).
| Handelsregister; Firma; Treuhand; TAK-Immobilien; Sitzverlegung; Bezeichnung; Gemeinde; Ortsbezeichnung; Bern; Handelsregisteramt; Justizdirektion; Kantons; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; HRegV; Beibehaltung; Wabern; Köniz; Firmen; Interesse; Durchschnittsleser; Hinweis; Urteil; Firmenwahrheit; Bestandteil; Gesellschaft; Erwägung; Eintrag; Verfügung; Eidgenössische |