CCS Art. 398 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 398 CCS dal 2024

Art. 398 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 398 E. Curatela generale

1 Una curatela generale è istituita se una persona ha un particolare bisogno d’aiuto, segnatamente a causa di durevole incapacit di discernimento.

2 La curatela generale comprende tutto quanto concerne la cura della persona e degli interessi patrimoniali e le relazioni giuridiche.

3 L’interessato è privato per legge dell’esercizio dei diritti civili.


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Art. 398 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230067Kostenauflage in der umfassenden Beistandschaft nach Art. 398 ZGBBezirksrat; Entscheid; Verfahren; Obergericht; Bezirksrates; Beschluss; Beschwerde; Stadt; Sachverhalt; Kantons; Oberrichter; Beistandschaft; Ausführungen; Beschwerden; Bezirksrats; Bundesgericht; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Ursprung; Kostenauflage; Anhörung; Beilagen; Sohnes; Eingabe; Entscheide; ührende
ZHLF220053Erbgangsichernde MassnahmenBerufung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Recht; Erwachsenen; Massnahmen; Erben; Beistandschaft; Sicherung; Verfahren; Entscheid; Behörde; Schweiz; Person; Angelegenheiten; Erblasserin; Sicherungsinventar; Vertretung; Kantons; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Erwachsenenschutz; Urkunde; Eingabe; Publikation; Amtsblatt; Erbgang; Inventars
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.116-Betreuung; Person; Verfügung; Assistenzbeitrag; Hilflosenentschädigung; Anspruch; Abklärung; IV-Nr; Begleitung; Beschwerdeführers; Handlungsfähigkeit; Woche; Stunde; Hilfe; Stunden; Recht; Besuch; IV-Stelle; Sinne; Urteil; Solothurn; Kantons; Akten; Invalidenversicherung; Wohnung; Klient; Versicherungsgericht
SOVSBES.2022.64-ähig; Handlungsfähigkeit; Assistenz; Person; Assistenzbeitrag; IV-Nr; Urteil; IV-Stelle; Anspruch; Vertretung; Solothurn; Verfügung; Invalidenversicherung; Kantons; Beistand; Vertretungsbeistandschaft; Versicherungsgericht; Sinne; Beistands; Entscheid; Urteils; Entschädigung; Personen; Hilfe; Haushalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 97 (5A_843/2013)Art. 398 und 446 Abs. 2 ZGB; Sachverständigengutachten als Voraussetzung für die Errichtung einer umfassenden Beistandschaft. Eine infolge psychischer Störung oder geistiger Behinderung errichtete Schutzmassnahme (vorliegend eine umfassende Beistandschaft) muss auf einem Sachverständigengutachten beruhen, soweit nicht eines der Mitglieder der Erwachsenenschutzbehörde über die nötigen Kenntnisse verfügt (E. 4). Adulte; écision; Autorité; écessaire; édecin; Intéressée; écessaires; Tribunal; énéral; édé; Expertise; Erwachsenenschutz; Genève; érer; édical; Office; était; éré; Chambre; édéral; éficience; édecins; Extrait; Enfant; Sachverständigengutachten; Beistandschaft; Hospice; état; éclaré; écembre
135 III 198 (5A_594/2008)Haftung der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff. ZGB). Die Haftungsansprüche, die der Alleinerbe eines verstorbenen Verbeiständeten wegen ungenügender Beaufsichtigung des Beistands gegen die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde geltend macht, beurteilen sich nach den Art. 426 ff. ZGB, wobei die für die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) geltenden Sorgfaltsgrundsätze heranzuziehen sind (E. 2.2 und 2.3). Frist für die Erstellung des Inventars bei Übernahme der Beistandschaft (Art. 398 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 367 Abs. 3 ZGB; E. 6.1). Eine Vormundschaftsbehörde, die den Beistand erst mehr als drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung der Beistandschaft schriftlich auf das Fehlen des Eröffnungsinventars aufmerksam macht, verletzt die sie treffenden Sorgfaltspflichten in krasser Weise (E. 6.2). Adäquater Kausalzusammenhang zwischen der fehlerhaften Beaufsichtigung des Beistands und dem darin bestehenden Schaden, dass der Beistand den Erlös aus dem von ihm vollzogenen Verkauf einer Liegenschaft des Verbeiständeten, dem die Vormundschaftsbehörde noch vor Erstellung des Eröffnungsinventars zugestimmt hatte, teilweise zu eigenem Nutzen verbraucht hat (E. 8). Beistand; Beiständin; Beschwerdegegner; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Verbeiständete; Eröffnungsinventar; Verbeiständeten; Beistands; Haftung; Obergericht; Beistandschaft; Verbindung; Schaden; Verkauf; Mitglied; Mitglieder; Recht; Beaufsichtigung; Frist; Eröffnungsinventars; Klage; Person; Inventar; Erstellung; Sinne; Bezirksgericht; Kommentar