Art. 393 CCP de 2024

Art. 393 Recours Recevabilité et motifs de recours
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Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 393 Recours Recevabilité et motifs de recours
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE230155 | Einstellung | Beschwerdegegner; Operation; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Beschwerden; Bericht; Ringband; Beschwerdegegners; Recht; Unfall; Schneeschaufel; Einschätzung; Diagnose; -Ringband; Therapie; Verletzung; Ergotherapie; Schläge; Verfügung; Schneeschaufeln; Behandlung; Akten; Beugesehne |
ZH | UE220193 | Einstellung | Verstorbene; Verstorbenen; Staatsanwaltschaft; Spital; Ärzte; Entlassung; Drogen; Recht; Sorgfalt; Akten; Unterbringung; Entscheid; Spitalpflege; Sorgfaltspflicht; Verfügung; Einstellung; Untersuchung; Todesfall; Hinweis; önne |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB160018 | Aufsichtsbeschwerde gegen die Vorladung des Bezirksgerichts Bülach vom August 2016 | Verfahren; Obergericht; Bülach; Bezirksgericht; Rechtsmittel; Kantons; Aufsichtsbeschwerde; Rückzug; Verwaltungskommission; Hauptverhandlung; Rekurs; Oberrichterin; Verfahren; Beschwerdeführers; Amtes; Obergerichts; Entscheid; Rechtspflege; Beschluss; Bezirksgerichts; Bestellung; Verteidigung; Kammer; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Vorladung; Eingabe |
SO | BKBES.2023.122 | - | Stunden; Aufwand; Kürzung; Entschädigung; Apos; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Auslagen; Beschuldigten; Aufwendungen; Solothurn; Rechtsanwältin; Verfahrens; Staat; Beschwerdekammer; Entscheid; Verteidigung; Verfügung; Präsident; Amtsgericht; Solothurn-Lebern; Kostennote; Beschwerdeverfahren; Verteidigerin; Begründung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 465 (6B_336/2021) | Regeste Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4). | Recht; Erben; Einziehung; Vollmacht; Rechtsanwältin; Magda; Zihlmann; Auftrag; Untersuchungsamt; Altstätten; Prozessvollmacht; Verfahren; Erblasser; Erblassers; Rechtsbeistand; Verfahren; Schweiz; Verfügung; Entscheid; Interessen; Urteil; Rechtsprechung; Behörde; Einziehungsverfahren; Gültigkeit; Dispositiv-Ziff |
147 IV 123 (1B_438/2020) | Regeste Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2). | Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Nichtanordnung; Beschwerdeinstanz; Zwangsmassnahmengericht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Kantons; Vorinstanz; Aufhebung; Untersuchungsoder; Zwangsmassnahmengerichts; Entscheide; Nichtverlängerung; Verfahren; Urteil; Appenzell; Anordnung; Therapie; Alkoholabstinenz; Innerrhoden |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4941/2014 | Post- und Fernmeldeüberwachung | Daten; Recht; Randdaten; Überwachung; Recht; Fernmelde; BÜPF; Anbieter; Anbieterin; Urteil; Speicherung; Anbieterinnen; Bundes; Person; Richt; Vorinstanz; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Quot;; Grundrecht; Fernmeldeverkehrs; Datenschutz; Beschwer; Telekommunikation |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.2 | Bundes; Kammer; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Beschluss; Anklage; Rechtshängigkeit; Bundesstrafgerichts; Bundeskriminalpolizei; Gericht; Organisation; Anklageschrift; Tribunal; Vorsitz; Parteien; Gerichtsschreiberin; Staatsanwalt; Kaspar; Bünger; Rechtsanwalt; Sascha; Christener; Unterstützung; Verstoss | |
SK.2024.43A | Sicherheitshaft; Kammer; Bundes; Rechtsanwältin; Verurteilte; Bundesanwaltschaft; Ousman; Sonko; Bundesstrafgerichts; Verbrechen; Sicherung; Verlängerung; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzugs; Schweiz; Flucht; Tribunal; Beschluss; Vorsitz; Caroline; Renold; Annina; Mullis; Geschäftsnummer; Menschlichkeit; Verurteilten; Verteidigung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Schweizer, Jositsch | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd. | 2023 |
Keller, Andreas | Zürcher 3. Aufl. | 2020 |