Swiss Criminal Code (SCC) Art. 392

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 392 SCC from 2025

Art. 392 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 392 Commencement of this Code

This Code comes into force on 1 January 1942.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2012.75 (AG.2015.577)versuchte NötigungUrteil; Gericht; Anklage; Nötigung; Verfahren; Appellationsgericht; Geldstrafe; Tagessätze; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Schuld; Waffen; Recht; Urteils; Waffengesetz; Staat; Verfahrens; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Untersuchungshaft; Anklagepunkt; Anklageschrift; Verfahrenskosten; Honorar; Bundes; Staatsanwaltschaft
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