StGB Art. 39 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Der Art. 39 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 39 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF200013Gemeinnützige Arbeit (Nachverfahren)Arbeit; Vollzug; Urteil; Abteilung; Gericht; Kantons; Justizvollzug; Wiedereingliederung; Gesuchsgegner; Umwandlung; Vollzugs; Obergericht; Kammer; Oberrichter; Bewährungs; Vollzugsdienste; Gesuchsteller; Staatsanwalt; Stunden; Berufung; Verfahren; Entscheid; Präsident
ZHSB170504Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Schweiz; Kokain; Freiheit; Freiheitsstrafe; Landes; Berufung; Drogen; Landesverweisung; Urteil; Betäubungsmittel; Portugal; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Verfahren; Winterthur; Freundin; Widerhandlung; Betäubungsmittelgesetz; Staatsanwaltschaft; Kokaingemisch; Vollzug; Berufungsverhandlung; Drogenhandel; Kontakt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00531Verweigerung der Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung wegen wiederholter Straffälligkeit.Widerruf; Aufenthalt; Beschwerdeführers; Aufenthalts; Schweiz; -Bestrafung; Befehl; Sicherheit; Aufenthaltsbewilligung; Ausländer; Bewilligung; Schulden; Tochter; Staatsanwaltschaft; Geldstrafe; Delinquenz; Recht; Ehefrau; Übertretung; Tagessätzen; Interessen; Serbien; Wegweisung; Fahrens; Führerausweis; Schuldenwirtschaft; Heimat
BSSB.2018.114 (AG.2019.672)Störung des öffentlichen VerkehrsBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; Recht; Sicherheit; Gericht; Verfahren; Anklage; Urteil; Person; Akten; Freiheitsstrafe; Strasse; Verteidigung; Arbeit; Beschuldigte; Gericht; Zeuge; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Zeugen; Personen; Strassen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 97 (6B_341/2007)Art. 34, 37, 40 StGB; Wahl der Sanktionsart. Nach der Konzeption des neuen Rechts stellt die Geldstrafe im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität die Hauptsanktion dar. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit sind gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Sanktionen (E. 4).
Regeste b
Art. 34, 41 StGB; Anwendungsbereich und Bemessung der Geldstrafe; Eingriff ins Existenzminimum. Aus dem Umstand, dass der Beurteilte Sozialhilfe bezieht, kann nicht von vornherein geschlossen werden, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen und auf eine kurze unbedingte Freiheitsstrafe erkannt werden kann (E. 5).
Regeste c
Art. 37 StGB; gemeinnützige Arbeit. Systematische Darstellung von Anwendungsbereich und Vollzug der gemeinnützigen Arbeit (E. 6).
Regeste d
Art. 42 StGB; bedingter Strafvollzug. Die Verurteilung wegen rechtswidrigen Verweilens im Land erlaubt nicht die Stellung einer schlechten Prognose, wenn dem Beurteilten in der Zwischenzeit eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und er sich mithin rechtmässig in der Schweiz aufhält (E. 7).
Arbeit; Geldstrafe; Recht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Sanktion; Täter; Recht; Gericht; Vorinstanz; Vollzug; Schweiz; Kommentar; Basler; Sanktionen; Täters; Aufenthalt; Botschaft; Urteil; Voraussetzung; Prognose; Busse; Arbeitsstrafe; Verhältnis; Aufenthalts
130 IV 72Art. 29 BV, Art. 397 StGB; Revision, Strafbefehl. In Anbetracht der prozessualen Besonderheiten des Strafbefehls ist ein dagegen gerichtetes Revisionsgesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, wenn es sich auf Tatsachen stützt, welche der Verurteilte von Anfang an kannte, ohne berechtigten Grund verschwieg und in einem ordentlichen Einspracheverfahren hätte vorbringen können (E. 2). évision; édure; énal; énale; Ordonnance; Accusé; élai; été; être; édé; Tribunal; éjà; édéral; Avait; équent; égale; Opposition; ègue; Emprisonnement; ègues; érieux; état; écision; érant; époque; ément; évaloir; Extrait; Arrêt; Commission

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, TrechselPraxis, Zurich St-Gall2008