StGB Art. 385 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 385 StGB vom 2025

Art. 385 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 385 Wiederaufnahme des Verfahrens

Die Kantone haben gegenüber Urteilen, die auf Grund dieses oder eines andern Bundesgesetzes ergangen sind, wegen erheblicher Tatsachen oder Beweismittel, die dem Gericht zur Zeit des früheren Verfahrens nicht bekannt waren, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten zu gestatten.


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Art. 385 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAC090015Anspruch auf Abnahme von EntlastungsbeweisenBeschleunigungsgebot in StrafsachenGeschädigte; Urteil; Geschädigten; Verletzung; Rüge; Vorinstanz; Stich; Anklage; Messer; Sachverständige; Geschworenengericht; Urteils; Verletzungen; Oberkörper; Sachverständigen; Aussage; Recht; Gericht; Bundesgericht; Kanton; Kantons; Sachverhalt; Staatsanwalt; Sinne; Stichverletzung
ZHAC100011Nachträgliche Anordnung der Verwahrung Verwahrung; Vorinstanz; Tatsache; Gutachter; Vollzug; Geschworenengericht; Vollzugs; Verwahrungen; Kantons; Gericht; Ziffer; Klinik; Obergerichts; Vollzug; Sinne; Statistik; Möglichkeit; Revision; Fälle; Nichtigkeitsbeschwerde; Beschluss; Kammer; Aussage; Wiederaufnahme; Revisionskammer; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/172Entscheid Vollzug im Jugendstrafverfahren, Art. 5 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 10 (3) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2), Art. 10 Abs. 2 BV (SR 101), Art. 91 Ziff. 1 Abs. 1 StGB (SR 311.0), Art. 316 Abs. 2 in Massnahme; Gefängnis; Recht; Jugendanwalt; Quot; Recht; Jugendliche; Vollzug; Institution; Vorinstanz; Entscheid; Jugendlichen; Klinik; Beschwerdeführers; Justiz; Betreuung; Freiheit; Gutachten; Uitikon; Jugendstrafrecht; Erziehung; Sodann; Kanton; Vollzugs; Verwaltungsgericht; Massnahmen
BSDGS.2020.35 (AG.2021.226)RevisionGesuch; Revision; Gesuchsteller; Gericht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Befehl; Gutachten; Revisionsgesuch; Entscheid; Verfahren; Basel; Befehle; Recht; Sachen; Urteil; Gesuchstellers; Tatsache; Basel-Stadt; Tatsachen; Gericht; Revisionsgr; Beweismittel; Verfahrens; Gerichts; Schuldfähigkeit; Beurteilung; Rückweisung; Schuldunfähigkeit; ätte
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