CC Art. 384 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 384 CC de 2025

Art. 384 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 384 Protocole et devoir d’information

1 Toute mesure limitant la liberté de mouvement fait l’objet d’un protocole. Celui-ci contient notamment le nom de la personne ayant décidé la mesure ainsi que le but, le type et la durée de la mesure.

2 La personne habilitée à représenter la personne concernée dans le domaine médical doit être avisée de la mesure; elle peut prendre connaissance du protocole en tout temps.

3 Les personnes exerçant la surveillance de l’institution sont également habilitées à prendre connaissance du protocole.


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Art. 384 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2018/12été; ’il; écision; édecin; établi; Guillod; ’au; Assistance; Objet; édical; ’objet; ’est; était; édure; éré; érence; écrit; ’assistance; ériode; édication; état; édé; écessaire; établis
VD2015/318’elle; était; CPNVD; état; Assistance; ’il; ’assistance; édecin; écessaire; édure; écision; Autorité; Intéressé; ’autorité; Laurent; Gilliard; Adulte; édecins; ’hôpital; édé; Chambre; éré; ’à
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2018/20Entscheid Art. 10 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 BV sowie Art. 310 ZGB (SR 210). Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Jugendheime, in denen Kinder und Jugendliche mit auffälligem Sozialverhalten und gefährdeter Entwicklung untergebracht werden, sehen im Heimreglement regelmässig pädagogisch-erzieherische und disziplinarische Massnahmen explizit vor; das entspricht ihrem Anstaltszweck. Mit der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach Art. 310 Abs. 1 ZGB geht zudem notwendigerweise ein Übergang eines wesentlichen Teils der Erziehungskompetenz einher, weshalb die Institution die üblichen Erziehungsmassnahmen ergreifen darf. Die Kompetenz, das Verhalten der Jugendlichen erzieherisch und disziplinarisch zu beeinflussen, gehört geradezu zum Wesenskern eines Jugendheims und begründet erst seine Eignung zur Aufnahme von Jugendlichen, bei denen eine entsprechende Entwicklungsgefährdung vorliegt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 1. April 2019, V-2018/20). Recht; Massnahme; Einschliessung; Disziplin; Verfügung; Disziplinarmassnahme; Jugendheim; Entscheid; Jugendliche; Kanton; Grundlage; Platanenhof; Interesse; Massnahmen; Über; Einschränkung; Sicherheits; Einschliessungsmassnahme; Justiz; Jugendlichen; Häfelin/; Bewegungsfreiheit; Regel; Person; ügen
LURRE Nr. 2044Vormundschaft. Vorschlagsrecht des Betroffenen. Vorrecht der Verwandten bei der Wahl eines Vormunds. Artikel 379, 380, 381 und 388 ZGB. Die Beschwerdebefugnis der als Vormundinnen vorgeschlagenen Schwestern sowie der Mutter ist gegeben, wenn eine Verletzung von Artikel 380 oder Artikel 381 ZGB geltend gemacht wird. Das Vorschlagsrecht des Betroffenen sowie das Vorrecht der Verwandten ist auch bei einer Wiederwahl des Vormunds zu beachten. Das Mündelwohl ist für die Wahl des Vormunds entscheidend.

Vormunds; Bevormundete; Schwester; Bevormundeten; Vormundschaft; Schwestern; Person; Mutter; Amtsvorm; Verwandte; Mündel; Entscheid; Verwandten; Sinne; Gemeinderat; Vormundinnen; Vormundes; Interesse; Vormundschaftsbehörde; Hilfe; Verhältnis; Alkohol; Bruder; Akten; Behörde
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