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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 384 Fristbeginn
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH230287 | Auflagen bei der Gerichtsberichterstattung | Beschwerde; Gericht; Beschwerdegegner; Auflage; Interesse; Auflagen; Öffentlichkeit; Gemeinde; Beschluss; Interessen; Gerichtsberichterstatter; Ausschluss; Parteien; Beschwerdegegners; Medien; Ziffer; Verfahren; Bericht; Vorinstanz; Berichterstattung; Verfahrens; Dispositiv-Ziffer; Hauptverhandlung; Bundesgericht |
ZH | UP160001 | Entschädigung unentgeltliche Rechtsbeistandschaft | Urteil; Entscheid; Entschädigung; Berufung; Urteils; Gericht; Frist; Zustellung; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Winterthur; Dispositiv; Entscheide; Verfahren; Verfahren; Entschädigungs; Verfahrens; Rechtsbeistand; Vorinstanz; -tägige; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Bezirksgerichts; Empfang |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2019.261 (AG.2020.692) | Öffentlichkeitsfahndung (Internetfahndung) mit unverpixelten Fotos | Person; Grund; Öffentlichkeit; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fotos; Öffentlichkeitsfahndung; Tatverdacht; Verfahren; Personen; Fahndung; Recht; Medien; Gewalt; Interesse; Publikation; Zwang; Veröffentlichung; Empfehlung; Beschwer; Internet; Zwangsmassnahme; Delikt; Versammlung; Verteidigung; Grundrechte |
BS | BES.2018.219 (AG.2019.745) | Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl | Recht; Beschlagnahme; Beschwer; Befehl; Beschlagnahmebefehl; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Durchsuchung; Verfahren; Verfügung; Tatverdacht; Kommentar; Auflage; Entscheid; Begründung; Person; Rechtsmittel; Verfügungen; Durchsuchungs; Interesse; Hinweise; Beschlagnahmebefehle; Körperverletzung; Laptop; Zusammenhang; Basler |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 137 (1B_537/2019) | Regeste Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2, Art. 199, Art. 263 Abs. 2, Art. 384 lit. b und Art. 396 Abs. 1 StPO ; Beginn der Beschwerdefrist gegen Kontensperren nach Aufhebung einer Stillschweigeverpflichtung an die Bank. Mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Kontensperrbefehle sind den Konteninhabern gegen Empfangsbestätigung zuzustellen. Die Beschwerdefrist läuft erst ab Zustellung der Verfügung an die Konteninhaber. Dies gilt auch in Fällen, bei denen die Strafbehörde der mitbetroffenen Bank schon vorher mitgeteilt hat, eine in diesem Zusammenhang auferlegte Stillschweigeverpflichtung zulasten der Bank sei aufgehoben (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2-5). | Kontensperre; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Recht; Zustellung; Frist; Akten; Zwangsmassnahme; Verfahren; Konteninhaber; Verfahrens; Urteil; Stillschweigeverpflichtung; Zwangsmassnahmen; Bundesgericht; Rechtsmittel; Verteidigung; Akteneinsicht; Beschwerderecht; Kanton; Entscheid; Vorinstanz; Konto; Kantons; Gallen; Beschwerdefrist; Rechtsmittelbelehrung; Verfahrensleitung; äglich |
144 IV 57 | Art. 85 Abs. 2 StPO; Form der Zustellung. Eine Zustellung mit A-Post Plus genügt den gesetzlichen Anforderungen von Art. 85 Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht. Die Zustellung kann ungeachtet der Verletzung von Art. 85 Abs. 2 StPO gültig sein, wenn die Kenntnisnahme des Empfängers auf andere Weise bewiesen werden kann und die zu schützenden Interessen des Empfängers (Informationsrecht) gewahrt werden. Bestehen besondere Zustellvorschriften, wie etwa die in Art. 85 Abs. 2 StPO vorgesehene Zustellung gegen Empfangsbestätigung, genügt es nicht, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Massgebend ist vielmehr die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Adressaten (E. 2.3.1 und 2.3.2). | Zustellung; Empfänger; Sendung; Adressat; A-Post; Empfängers; Empfang; Kenntnisnahme; Vorinstanz; Empfangsbestätigung; Rechtsmittelfrist; Person; Urteil; Adressaten; Entscheide; Machtbereich; Frist; Hinweisen; Rechtsprechung; Staatsanwaltschaft; Postfach; Postsendung; Verfügung; Einstellungsverfügung; Obergericht; Gesetzgeber |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.187 | Entschädigung; Verfügung; Verfahren; AnwGebV/ZH; Bundes; Recht; Gebühr; Verteidigung; Verfahren; Streitwert; Aufwand; Beschwerdeverfahren; Zeitaufwand; Obergericht; Bundesstrafgerichts; Anwalt; Entscheid; Anwalts; Gericht; Verhältnis; Verfahrens; Einzelrichter; Kammer; Bundesgericht; Kanton; Kantons; Apos;; Bundesgerichts | |
BB.2024.26, BP.2024.19 | Berufung; Kammer; Berufungsanmeldung; Bundes; Urteil; Gericht; Verfahren; Berufungsgericht; Berufungskammer; Eingabe; Gültigkeit; Urteils; Bundesgericht; Parteien; Einzelrichter; Frist; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Zustellung; Rechtsmittel; Beschluss; Entscheid; Befehl; Zimmerlin |