StGB Art. 383 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 383 StGB vom 2024

Art. 383 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 383 Wirkungen

1 Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Strafen ganz oder teilweise erlassen oder die Strafen in mildere Strafarten umgewandelt werden.

2 Der Gnadenerlass bestimmt den Umfang der Begnadigung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1995.31MassnahmenvollzugMassnahme; Vollzug; Patriarche; Massnahmen; Vollzug; Kanton; Therapie; Anstalt; Vollzugs; Institution; Ausland; Schweiz; Recht; Urteil; Person; Kantone; Massnahmenvollzug; Urteilsfällung; Aufenthalt; Behörde; Anstalten; Aufsicht; Solothurn; Personen
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