StGB Art. 381 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 381 StGB vom 2024

Art. 381 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 381 1. Begnadigung. Zuständigkeit

Das Recht der Begnadigung mit Bezug auf Urteile, die auf Grund dieses oder eines andern Bundesgesetzes ergangen sind, wird ausgeübt:

  • a. (1) in den Fällen, in denen die Straf- oder Berufungskammer des Bundesstrafgerichts oder eine Verwaltungsbehörde des Bundes geurteilt hat, durch die Bundesversammlung;
  • b. in den Fällen, in denen eine kantonale Behörde geurteilt hat, durch die Begnadigungsbehörde des Kantons.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 17. März 2017 (Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2018.74 (AG.2019.142)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen)Berufung; Berufungsbeklagte; Schweiz; Drogen; Berufungsbeklagten; Fahrt; Gericht; Staat; Staatsanwaltschaft; Person; Amsterdam; Betäubungsmittel; Belgien; Recht; BetmG; Landes; Smart; Drogentransport; Personen; Urteil; Freiheitsstrafe; Heroin; Organisation; Personenwagen; Kokain; Urteil; Aussage; Hierarchiestufe; Gerichts
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    117 IV 345Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz. Einziehung von Kriegsmaterial (Art. 20 KMG, Art. 58 Abs. 1 lit. b StGB). Verwendung eines allfälligen Verwertungserlöses. Der Nettoerlös aus der Verwertung von eingezogenem Kriegsmaterial ist an den von der Einziehung betroffenen Eigentümer auszubezahlen. Einziehung; Verwertung; Verwertungserlös; Kriegsmaterial; Verwertungserlöses; Eigentümer; Bundes; Täter; Massnahme; Recht; Pistolen; Obergericht; Urteil; Obergerichts; Standes; Entscheid; Verhältnismässigkeit; Bezahlung; Generalprokurator; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Kriegsmaterialgesetz; Auffassung; ätzlich
    101 IV 177Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III). Angeklagte; Angeklagten; Schweiz; Zentrale; Richtendienst; Bundes; Sinne; Gisela; Richtendienstes; Auftrag; Sulzer; Staat; Firma; Bundesanwalt; Schweizer; Agent; Untersuchung; Geschäftsgeheimnis; Staate; Aufgabe; Agenten; Person; Anklage; Urkunde; Geschäftsgeheimnisse