Obligationenrecht (OR)
Art. 372 OR vom 2024
Art. 372 Pflichten
des Bestellers 1. Fälligkeit
der Vergütung
1 Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen.
2 Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, so hat Zahlung für jeden Teil bei dessen Ablieferung zu erfolgen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Art. 372 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB230031 | Forderung | Berufung; Partei; Schlussrechnung; Ligkeit; Parteien; Vorinstanz; Klagte; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Klagten; Forderung; Beklagten; Fällig; Werklohnforderung; Recht; Vereinbart; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Zeichnung; Urteil; Geschäfts; Entscheid |
ZH | LB230031 | Forderung | Berufung; Partei; Schlussrechnung; Ligkeit; Parteien; Vorinstanz; Klagte; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Klagten; Forderung; Beklagten; Fällig; Werklohnforderung; Recht; Vereinbart; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Zeichnung; Urteil; Geschäfts; Entscheid |
Dieser Artikel erzielt 60 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2003 61 | AGVE 2003 61 S.258 2003 Verwaltungsgericht 258 [...] 61 Preisbewertung; Vorbehalte mit Kostenauswirkungen. - Vorbehalte bezüglich... | |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
97 II 350 | Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verhält es sich nur, wenn das abgelieferte Werk mit versteckten Mängeln behaftet ist. Diesfalls gilt die vertraglich vorgesehene Garantiefrist oder, wo eine solche nicht vereinbart worden ist, die Verjährungsfrist des Art. 371 Abs. 2 OR. | Abnahme; Bedingungen; Ablieferung; Werkes; Mängel; Konventionalstrafe; SIA-Bedingungen; Urteil; Klagte; Ausgabe; Garantiefrist; Beklagten; Unternehmer; Tannerberg; Klaiber; Besteller; Rohbau; Vereinbart; Firma; Werkvertrag; Nebst; Vollen; Frist; Gemeinsame; Prüfung; Rechnung; Abgeliefert; Vereinbarte; Vertraglich; Vorgesehene |
89 II 232 | Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers. Art. 368 OR, SIA-Normalien Art. 26-30. Bedeutung der Schlussabrechnung nach SIA-Normalien Art. 25 (Erw. 2). Einfluss der Mangelhaftigkeit des Werkes auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs (Erw. 4). Haftung des vertraglichen Garantie-Rücklasses auch für andere Schäden, die von Arbeitern des Bauunternehmers angerichtet worden sind (Erw. 5). | Mängel; Werklohn; Werkes; Unternehmer; Normalien; Betrag; Fälligkeit; Urteil; Arbeit; Vorinstanz; Schaden; Abschlagszahlungen; Behebung; Zahlung; Verpflichtung; Bauherr; Haftung; Vertrag; Klage; Bezahlung; Berufung; Schäden; Verpflichtet; Beklagten; Gesetzliche; Fenster; SIA-Normalien; A-G; Baufirma; Ausführung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
ZINDEL, PUER, SCHOTT | Basler Kommentar I | 2011 |