Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LCR:



Art. 37 LCR de 2024

Art. 37 Loi fédérale sur la circulation routière (LCR) drucken

Art. 37 Arrêt, parcage

1 Le conducteur qui veut s’arrêter aura égard, dans la mesure du possible, aux véhicules qui le suivent.

2 Les véhicules ne seront arrêtés ni parqués aux endroits où ils pourraient gêner ou mettre en danger la circulation. Autant que possible, ils seront parqués aux emplacements réservés cet effet.

3 Le conducteur ne peut quitter son véhicule sans avoir pris les précautions commandées par les circonstances.


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Art. 37 Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230453einfache Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Freiheit; Verletzung; Gericht; Genugtuung; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Urteils; Kontakt; Privatklägers; Verkehrsregel; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Ziffer; Sanktion; Körper; Vorwurf
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.85-Beschuldigte; Fahrzeug; Urteil; Apos; Opfer; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Privatkläger; Tötung; Rechtsanwalt; Urteils; Entschädigung; Parkplatz; Motor; Gericht; Neubeurteilung; Ziffer; Staat; Opfers; Augen; Solothurn; Verfahren; Augenschein; Neubeurteilungsverfahren; Auslagen; Rechtsbeistand
SOSTBER.2021.4-Beschuldigte; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehr; Verkehrsregel; Urteil; Täter; Überholspur; Tunnel; Staat; Beruf; Verletzung; Berufung; Pannenstreifen; Normalspur; Aussage; Video; Vorhalt; Verkehrsregeln; Ziffer; Urteils; Apos; Normalstreifen; Aussagen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 326 (6B_385/2011)Art. 37 Abs. 1 SVG, Art. 12 Abs. 2 VRV, Art. 181 StGB; Nötigung durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit, Konkurrenz zu SVG-Delikten. Begriff des Schikanestopps (E. 3.3.3). Ein Schikanestopp bis zum Stillstand überschreitet das üblicherweise geduldete Mass unabhängig vom zeitlichen Aspekt ebenso eindeutig, wie es bei der Ausübung von Gewalt oder dem Androhen ernstlicher Nachteile der Fall ist. Die durch die schikanöse Vollbremsung geschaffene Zwangssituation ist für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer von einer solchen Intensität, dass sie dessen Handlungsfreiheit einschränkt (E. 3.4). Zwischen Art. 90 SVG und Art. 181 StGB besteht echte Konkurrenz (E. 3.5 und 3.6). Nötigung; Fahrzeug; Strassen; Hinweis; Strassenverkehr; Bremsen; Verkehrsregel; Stillstand; Verkehrsteilnehmer; Verletzung; Handlung; Urteil; Handlungsfreiheit; Verkehrsregeln; Schikane; Recht; Konkurrenz; Hinweisen; Schikanestop; Strassenverkehrs; Schikanestopp; Zweck; Willen; Vollbremsung; Anhalten; Bundesgericht; Verhalten; Beschränkung
117 IV 507Art. 37 Abs. 2 SVG; behinderndes Anhalten oder Parkieren. Auf einer Strasse, die keine Hauptstrasse ist, ist das Anhalten oder Parkieren nicht allein aus dem Grund verboten, dass dadurch das Kreuzen zweier Fahrzeuge behindert wird. Es muss aber genügend Raum für die vorbeifahrenden Fahrzeuge bestehen, und es darf keine Unfallgefahr geschaffen werden (E. 2b). éhicule; ôté; ésence; Autre; éhicules; équence; éduire; été; ègle; Espèce; énale; écision; édéral; Autorité; Accès; êche; âtiment; BUSSY/RUSCONI; Intérieur; Extrait; Arrêt; Anhalten; Parkieren; Strasse; Fahrzeuge; Obstacle; Tribunal; ègles; état; ésulte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Giger, Weissenberger Kommentar SVG2014
Giger Kommentar SVG2014