SG | I/1-2016/50, 51 | Entscheid Art. 115 Abs. 1 lit. a und Art. 51 StG (sGS 811.1), Art. 91 und Art. 37 DBG (SR 642.11). Die im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte und im Kanton St. Gallen unselbständig tätig gewesene Rekurrentin erhielt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs einen Nettolohn von 50‘000 Franken zugesprochen. Die Veranlagungsbehörde erfasste diesen mit der Quellensteuer im Monat der Auszahlung mit dem übrigen Monatslohn. Der Antrag der Rekurrentin, die Leistung sei als Genugtuung steuerfrei, ist unbegründet. Unrichtig ist aber die Auffassung der Veranlagungsbehörde, die Leistung sei im Zuflussmonat zu erfassen, weil dies bei der Quellensteuer eine übermässige Progression zur Folge hat. Gegenstand des Vergleichs waren rund zwölf Monatslöhne, weshalb die Vergleichssumme analog der Bestimmungen für die Besteuerung von Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zu einem privilegierten Steuersatz besteuern ist (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, vom 27. September 2016, VRKE I/1-2016/50, 51). | Steuer; Quelle; Quellensteuer; Arbeit; Rekurrentin; Leistung; Tarif; Vergleich; Zahlung; Rekurs; Verfahren; Entschädigung; Arbeitgeber; Verwaltungsgericht; Entscheid; ürzt:; Leistungen; Tarifcode; Arbeitsverhältnis; Einsprache; Kündigung; Steueramt; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Kanton; Steuerbehörde; Einkünfte; Erwerbstätigkeit |
SG | I/1-2012/100 | Entscheid Art. 37 und Art. 27 Abs. 2 DBG (SR 642.11), Art. 51 StG (sGS 811.1). Wird zu einer Rentennachzahlung für mehrere Jahre zusätzlich ein Verzugszins ausgerichtet, wird auch dieser zum Satz einer wiederkehrenden Leistung berechnet. Im Übrigen wurde beim Geschäftswagen zu Recht ein Privatanteil ausgeschieden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 23. Oktober 2012, I/1-2012/100). | Verzugszins; Einkommen; Leistung; Privatanteil; Bundessteuer; Rentennachzahlung; Vorinstanz; Verzugszinsen; Kapitalabfindung; Fahrzeug; Fahrzeugkosten; Erwerbstätigkeit; Einsprache; Steuerpflichtigen; Geschäft; Aufwendungen; Einkünfte; Steuersatz; Entscheid; Zigerlig; Weidmann/; Drittel; Eidgenössische |