AG | AGVE 2011 94 | II. Besoldung94 Kantonale Anstellung. Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.discher Ansprüche darf nur eingetreten werden, wenn die Fälligkeitder Teilansprüche nur noch vom Zeitablauf abhängt und ein besonderes Rechtsschutzinteresse besteht (Erw. I/5.2.2).Nachtarbeit und... | Arbeit; Tarbeit; Recht; Entschädigung; Inkonvenienzverordnung; Feiertag; Wochen; Lohnstufe; ABAKABA; Anspruch; Wochenend; Personal; Feiertags; Kläger; Leistung; Feststellung; Beklagten; Klägern; Feiertagsarbeit; Personalrekursgericht; Funktion; Abgeltung; Tzuschlag; Besoldung; Mitarbeitende; Gesundheit; Zeitzuschlag; Vorgehen; ällig |