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Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 36a ArG vom 2023

Art. 36a Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 36a

Durch Verordnung kann die Beschäftigung anderer Gruppen von Arbeitnehmern für beschwerliche und gefährliche Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen untersagt oder von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36a Arbeitsgesetz (ArG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2011 94AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 407 2011 Besoldung 407 II. Besoldung 94 Kantonale Anstellung. Inkonvenienzentschädigung...Arbeit; Tarbeit; Recht; Entschädigung; Inkonvenienzverordnung; Feiertag; Wochen; Lohnstufe; ABAKABA; Anspruch; Wochenend; Personal; Feiertags; Kläger; Leistung; Feststellung; Beklagten; Klägern; Feiertagsarbeit; Personalrekursgericht; Funktion; Abgeltung; Tzuschlag; Besoldung; Mitarbeitende; Gesundheit; Zeitzuschlag; Vorgehen; ällig

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2019 29X. Personalrecht 29 § 25 Abs. 4 PersG; § 5 und 7 Inkonvenienzverordnung Pause; Inkonvenienz; Arbeitnehmer; Pausen; Pikettdienst; PersG; Verwaltung; Arbeitsgesetz; Belastung; Einsatz; Inkonvenienzverordnung; Personal; Verweis; Personalrecht; Arbeitsort; Bereitschaftsdienst; Gesundheit; Telefonanrufe; Betrieb; Einsätze; Arbeitnehmers; Bundes; Bestimmungen; Gesundheitsschutz; Verwaltungsgericht; Arbeits-
AGAGVE 2011 94II. Besoldung94 Kantonale Anstellung. Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.discher Ansprüche darf nur eingetreten werden, wenn die Fälligkeitder Teilansprüche nur noch vom Zeitablauf abhängt und ein besonderes Rechtsschutzinteresse besteht (Erw. I/5.2.2).Nachtarbeit und... Arbeit; Tarbeit; Recht; Entschädigung; Inkonvenienzverordnung; Feiertag; Wochen; Lohnstufe; ABAKABA; Anspruch; Wochenend; Personal; Feiertags; Kläger; Leistung; Feststellung; Beklagten; Klägern; Feiertagsarbeit; Personalrekursgericht; Funktion; Abgeltung; Tzuschlag; Besoldung; Mitarbeitende; Gesundheit; Zeitzuschlag; Vorgehen; ällig
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