ZPO Art. 365 - Sekretariat

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 365 ZPO vom 2023

Art. 365 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 365 Sekretariat

1 Das Schiedsgericht kann ein Sekretariat bestellen.

2 Die Artikel 363 Absatz 1 und 367–369 gelten sinngemäss.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 365 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 40/2009/8A Art. 354 Ziff. 1 lit. a und Art. 364 Abs. 1 ZPO Zulässiges Rechtsmittel gegen einen erstinstanzlichen Revisionsentscheid, mit dem auf ein Revisionsgesuch nicht eingetreten wurde Rechtsmittel; Rekurs; Revision; Streitwert; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfügung; Kanton; Revisionsgesuch; Kantonsgericht; Grenze; Obergericht; Amtsbericht; Revisionsbegehren; Rechtsprechung; Streitwertgrenze; Beschlüsse; Verfügungen; Entscheid; Instanz; Rekurses; Gericht; Rekurrent; Veröffentlichung; Zulässiges; Revisionsentscheid; Präzisierung
SHNr. 41/2006/4 Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 44, Art. 143 Satz 3, Art. 364 sowie Art. 365 Ziff. 6 und Ziff. 7 ZPO. Gehörige Einleitung der Klage im Rahmen des Sühneverfahrens; fiktive Zustellungen nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses; rechtliches Gehör Zustellung; Verfahren; Nichtigkeit; Kanton; Verfahrens; Gehör; Weisung; Entscheid; Kantonsgericht; Sühneverfahren; Einleitung; Gericht; Sühneverfahrens; Sendung; Person; Akten; Nichtigkeitsbeschwerde; Nichtigkeitsgr; Dolge; Beschluss; Klage; Zustellungen; Begründung; Obergericht; Empfangspflicht; Erstzustellung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
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