CCS Art. 361 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 361 CCS dal 2025

Art. 361 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 361 Costituzione e revoca I. Costituzione

1 Il mandato precauzionale è costituito per atto olografo o per atto pubblico.

2 Dall’inizio alla fine il mandato olografo è redatto, datato e firmato a mano dal mandante.

3 Su domanda, l’ufficio dello stato civile iscrive nella banca dati centrale la costituzione del mandato e il luogo in cui lo stesso è depositato. Il Consiglio federale emana le disposizioni necessarie, segnatamente sull’accesso ai dati.


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Art. 361 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterEntschädigung; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beschwerde; Person; Beistand; Aufgaben; Auftrag; Vorsorgebeauftragte; Verfahren; Abrechnung; Aufträge; Beistands; Erwachsenenschutzbehörde; BR-act; Vorsorgeauftrags; Beistandschaft; Fachkenntnisse; Beauftragte; Vorsorgebeauftragten; Bezirksrat; Regelung; Beschwerdeinstanz; ährige
ZHPQ110007Sistierung des BesuchsrechtsBezirksrat; Entscheid; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Besuch; Recht; Besuchsrecht; Anordnung; Verfahren; Verfahren; Akten; Vorinstanz; Rechtsmittel; Frist; Kontakt; Beschwerdeführers; Entzug; Besuchsrechts; Staatsanwaltschaft; Kontaktverbot; Obergericht; Antrag; Bundes; Beschwerdegegnerinnen; Massnahme; Bezirksrates
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSKE.2023.3-Verbeiständete; Person; Erwachsene; Erwachsenen; Verbeiständeten; Beigeladene; Erwachsenenschutz; Beigeladenen; Erwachsenenschutzbehörde; Beistand; Eingabe; Urteil; Aufenthalt; Vorsorgeauftrag; Verfahren; Beistandschaft; Entscheid; Urteilsfähig; Gesuch; Urteilsfähigkeit; Akten; Massnahme; Vertretung; Recht; Errichtung; Verfahrens
BSVD.2020.247 (AG.2021.375)Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Validierung Vorsorgeauftrag (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Vorsorgeauftrag; Beschwerde; Erwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; Person; Beigeladene; Beschwerdegegner; Urteil; Recht; Vorsorgeauftrages; Mutter; Akten; Entscheid; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Generationenhaus; Wille; Willen; Replik; Vorsorgebeauftragte; Errichtung; Beschwerdeführers; Beigeladenen; Notar; Stellung; Verfahren; KESB-Akten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 531 (5A_582/2011)Beistandschaft; Wechsel des Beistands; Frist für die Erhebung des Rechtsmittels gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde in Vormundschaftssachen; zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde betreffend Wechsel des Beistands ist Art. 420 Abs. 2 ZGB entsprechend binnen zehn Tagen bei der oberen Aufsichtsbehörde anzufechten. Die in der ZPO vorgesehene Frist von dreissig Tagen ist nicht anwendbar (E. 3.3). Zivil; Aufsichtsbehörde; Rechtsmittel; Vormundschaftsbehörde; Prozess; Winterthur; Frist; Zivilprozessordnung; Beistands; Obergericht; Verfahren; Kanton; Entscheid; Bezirksrat; Zivilgesetzbuch; Urteil; Beschluss; GOG/ZH; Beistandes; Kantons; Berufung; Bundesgericht; Erwägungen; Zuständigkeit; Kommentar; Schweizerischen; Kantone; Beistandschaft
134 III 289 (5A_58/2008)Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Über die Zuständigkeit für die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in den Fällen von Art. 397b Abs. 2 ZGB (E. 2). Überprüfung der Recht- und Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) bei einer schweren psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis (E. 4). Vormundschaftsbehörde; Freiheitsentziehung; Verwaltungsgericht; Präsident; Anstalt; Einweisung; Fürsorge; Behandlung; Zuständigkeit; Präsidenten; Gefahr; Verzug; Behörde; Fälle; Person; Kanton; Urteil; Anordnung; Recht; Schwyz; Zivilgesetzbuch; Schweiz; önne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Beistand; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Quot;; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Estella; Hirzel-Stiftung; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Franken; Deusser-Stiftung; Stiftungsrats; Entscheid; Stiftungsräte; Verfügung; Sachverhalt; Aufsicht; önne