E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 361 StPO vom 2024

Art. 361 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 361 Hauptverhandlung

1 Das erstinstanzliche Gericht führt eine Hauptverhandlung durch.

2 An der Hauptverhandlung befragt das Gericht die beschuldigte Person und stellt fest, ob:

  • a. sie den Sachverhalt anerkennt, welcher der Anklage zu Grunde liegt; und
  • b. diese Erklärung mit der Aktenlage übereinstimmt.
  • 3 Das Gericht befragt wenn nötig auch die übrigen anwesenden Parteien.

    4 Ein Beweisverfahren findet nicht statt.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 361 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSR190006Ungetreue Geschäftsbesorgung etc.Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Verfahren; Revisionsgr; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Kantons; Beweis; Gesuchstellers; Urteil; Anzeige; Revisionsverfahren; Aufgr; Falsch; Rechtlich; Sachen; Träge; Tatsachen; Verfahrens; Falsche; Vorliegende; Rechtsanwalt; Rechtliche; Revisionsgründe; Beweismittel; Gericht; Sinne
    ZHUH150162Entlassung aus der Sicherheitshaft Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Beschwerdegegner; Verfahren; Abgekürzte; Person; Abgekürzten; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Verfahrens; Recht; Bundesgericht; Hinwil; Schweiz; Urteil; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfügung; Bezirksgericht; Beschwerdegegners; Bundesgerichts; StPO; Anklage; Entscheid; Recht
    Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 II 259 (2C_524/2018)Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). Beschwer; Beschwerde; Regel; Regelung; Einvernehmliche; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verfahren; Verhalten; Urteil; Einvernehmlichen; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Unzulässig; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Sekretariat; Legitimation; Recht; Wettbewerbskommission; Verfügung; Focht; Fochten; BEURET
    144 IV 121Art. 358 ff. und Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO; abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide. Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO nicht zulässig (E. 1.1-1.6). Verfahren; Abgekürzte; Revision; Abgekürzten; Recht; Urteil; Beschwerde; Revisionsgr; Procédure; Sinne; Verfahrens; Pénale; Schuldig; Anklageschrift; Sachverhalt; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Person; Partei; Kommentar; Sachen; Betrug; Geldwäscherei; Obergericht; Revisionsgesuch; Verurteilt; Parteien; Beweismittel; Prozessordnung; Aufl

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2021.179Beschwerde; Verfahren; Urteil; ?ffnen; Hinzuf?gen; Filter; Verfahrens; Schuldig; Urteile; Beschwerdef?hrer; Recht; Verfahren; Bundesgericht; Bundesgerichts; Beschuldigte; Beschwerdegegner; Rechtsanwalt; Urkunden; Beschuldigten; Mitt?ter; Partei; Urkundenf?lschung; Rechnung; Beschuldigten; Rechtlich; Geh?r; Anspruch; Teilnahme; Verfahrenstrennung; Akten
    SK.2021.13Bundes; Anklage; Urteil; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Anklageschrift; Bundesstrafgericht; Kammer; Schuldig; Gericht; Hauptverhandlung; Mehrfache; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Berufung; Privatkl?ger; Minigrip; Partei; Mehrfachen; Beschwerde; Akten; Urteils; Falschgeldnoten; Anstiftung; Abgek?rzten; Schriftlich; Frist; Verfahrens
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz