ZPO Art. 360 - Anzahl der Mitglieder

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 360 ZPO vom 2025

Art. 360 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 360 Bestellung des Schiedsgerichts Anzahl der Mitglieder

1 Die Parteien können frei vereinbaren, aus wie vielen Mitgliedern das Schiedsgericht besteht. Haben sie nichts vereinbart, so besteht es aus drei Mitgliedern.

2 Haben die Parteien eine gerade Zahl vereinbart, so ist anzunehmen, dass eine zusätzliche Person als Präsidentin oder Präsident zu bestimmen ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 360 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2009 24Art. 14 LPG Passivlegitimation bei Veräusserung PachtobjektPacht; Recht; Eigentümer; Urteil; Erwerber; Nichtigkeitsklage; Pachtvertrag; Erstreckung; Gesetzes; Parteiwechsel; Appellationshof; Pachtobjekt; Mietrecht; Grundsatz; Miete; Verfahren; Vorinstanz; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/STERCHI; Instanz; Veräusserung; Oberrichter; Nichtigkeitskläger; Rechte; Verfahrens; Nichtigkeitsbeklagte; Parteien; Entscheid; Eigentümerwechsel; Bundesgericht
BEZK 2008 427Klares Recht ist nicht verletzt, wenn trotz Unpfändbarkeit einer AHV-Rente die Ausgleichskasse angewiesen wird, die AHV-Rente direkt dem Unterhaltsberechtigten auszubezahlenRecht; Schuldneranweisung; Gesuch; Kommentar; Entscheid; Gesuchsgegner; SchKG; Nichtigkeitsklage; AHV-Rente; Leuch/Marbach/Kellerhals/Sterchi; Kanton; Urteils; Frist; Anweisung; Ausgleichskasse; Oberrichter; Rechtsmittel; Gericht; Renten; Berner; Existenzminimum; Unpfändbarkeit; Oberrichterin; Eingabe; Verfügung; Zivilprozessordnung; Auflage

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Gericht; Obergericht; Bedingung; Rechtsanwälte; Eingabe; Frist
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 45Art. 36 lit. f KSG. Willkür als Nichtigkeitsgrund, weil der Schiedsspruch auf offensichtlich aktenwidrigen Feststellungen beruht (E. 3). Beweis; Schiedsgericht; Beweiswürdigung; Feststellung; Obergericht; Annahme; Akten; Schiedsgerichts; Rüge; Recht; Nichtigkeitsgr; Feststellungen; Nichtigkeitsbeschwerde; Willkür; Baurechts; Auslegung; Tatsache; Verletzung; Erwägung; Baurechtsvertrag; Erwägungen; Augenschein; Ergebnis; Urteil; Obergerichts; Überbauung
119 Ia 421Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.
Entscheid; Schiedsgerichts; Recht; Verletzung; Gerichtspräsident; Rüge; Richter; Rechtsmittel; Nichtigkeitsklage; Schiedsgerichtsbarkeit; Entscheide; Gesuch; Einzelschiedsrichter; Bundesgericht; Ablehnung; VISCHER; POUDRET; Urteil; Letztinstanzlichkeit; Instanzenzug; Bestellung; Erwägungen; Ernennung; Einzelschiedsrichters; Entscheidung; Verfahren