SG | V-2017/133 P | Entscheid Art. 5 Abs. 1 VESB (sGS 912.51) in Verbindung mit Art. 308 Abs. 2 ZGB (SR 210). Kostentragung einer Besuchsrechtsbeistandschaft. Die Kosten für Kindesschutzmassnahmen tragen nach der klaren gesetzlichen Regelung von Art. 276 Abs. 1 ZGB die Eltern. Unterhaltspflichtig sind Vater und Mutter, die persönlich, unter sich solidarisch, primär und bei ausreichender Leistungsfähigkeit ausschliesslich für den gesamten Unterhalt aufzukommen haben Folglich beurteilt sich die Frage, wer für die Kosten einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB aufzukommen hat nach Art. 276 ff. ZGB. Die Eltern schulden Unterhalt unabhängig von der konkreten Familiensituation. Nicht ausschlaggebend ist, wer die elterliche Sorge innehat. Die in Art. 5 Abs. 1 VESB statuierte Verpflichtung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge zur Übernahme der Beistandskosten erweist sich insofern als bundesrechtswidrig, als damit einseitig und anders als in Art. 276 Abs. 1 ZGB vorgesehen, nur ein Elternteil in die Pflicht genommen wird bzw. werden soll (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 11. Januar 2018, V-2017/133 P | Beistand; Beistands; Kindes; Entschädigung; Sorge; Beistandschaft; Person; Inhaber; Eltern; Spesen; Spesenersatz; Recht; Vorinstanz; Beiständin; Vermögens; Inhaberin; Berufsbeistand; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Besuch; Unterhalt; Besuchs; Berufsbeistandschaft; Vater; Ziffer; Kostenauflage; Inhabers; Kostentragung; Ausführung |
SG | IV 2013/546 | Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Gemischte Methode. Qualifikation 80% Erwerb und 20% Haushalt. Tabellenlohnabzug 25%. Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ab gesundheitlicher Verschlechterung verneint. Abgestufter Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. Januar 2016, IV 2013/546). | IV-act; Arbeit; Erwerb; Haushalt; Einschränkung; Gesundheit; Gesundheits; Gutachten; MEDAS; Rente; Pensum; Einkommen; Person; Arbeitsfähigkeit; MEDAS-Gutachten; Einschränkungen; Restarbeitsfähigkeit; Erwerbstätigkeit; Invalidität; Tätigkeiten |