StGB Art. 36 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 36 StGB vom 2024

Art. 36 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 36 Ersatzfreiheitsstrafe

1 Soweit der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlt und sie auf dem Betreibungsweg (Art. 35 Abs. 3) uneinbringlich ist, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, soweit die Geldstrafe nachträglich bezahlt wird.

2 Wurde die Geldstrafe durch eine Verwaltungsbehörde verhängt, so entscheidet das Gericht über die Ersatzfreiheitsstrafe.

3–5(1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

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Art. 36 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220272Rechtswidriger AufenthaltBeschuldigte; Geldstrafe; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Gericht; Rückführung; Sinne; Umwandlung; Bundesgericht; Verfahren; Tagessätzen; Entscheid; Staatsanwalt; Aufenthalt; Tagessatz; Gerichtskasse; Berufungsverfahren; EU-Rückführungsrichtlinie; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel; Rechtsprechung; Bundesgerichts; Ersatzfreiheitsstrafe; Verfahrens; Kantons
ZHSB180205Widerhandlung gegen das AusländergesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Geldstrafe; Staat; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Berufung; Verteidigung; Sanktion; Probezeit; Tagessätze; Gericht; Tagessätzen; Bezirk; Verfahrens; Befehl; Bezirksgericht; Bundesgericht; Dielsdorf; Aufenthalts; Vollzug; Dispositiv; Urteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW190009KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Kanton; Obergerichts; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Kantons; Schuld; Entscheid; Verfahren; Verwaltungskommission; Zeitpunkt; Schulden; Verhältnisse; Interesse; Geldstrafe; Vermögenswerte; Rekurskommission; Gesuchstellers; Verfahrens; Forderungen; Gerichte
ZHVW180007KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Inkasso; Kostenerlass; Verfahren; Inkassos; Inkassostelle; Zentrale; Erlass; Entscheid; Gesuchstellers; Rechtspflege; Busse; Verfahrens; Rekurs; Obergericht; Geldstrafe; Forderung; Kanton; Rechtsvertreter; Erlassgesuch; Obergerichts; Entscheide; Verwaltungskommission; Bestellung; Verfahrenskosten; Bussen; Forderungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Tagessätzen; Absatz; Schweizerische; Vorinstanz; Übertretung; Prozessordnung; Vergehen; Befehls; Wortlaut; Gesetzbuch; Urteil; Kantons; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Einzelrichterin; Beschluss; Auffassung
144 IV 217Art. 49 Abs. 1 StGB; Konkurrenzen (Gesamtstrafenbildung). Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen (teilweise) abstrakt gleichartige Strafen androhen, genügt nicht. Geld- und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB (sog. "konkrete Methode"; Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2, 3.3 und 3.4). Eine Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips setzt in Abgrenzung zum Absorptions- und Kumulationsprinzip voraus, dass das Gericht die (hypothetischen) Einzelstrafen sämtlicher Delikte (zumindest gedanklich) gebildet hat. Die Ausfällung einer Einheitsstrafe im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller zu beurteilenden Delikte ist nicht möglich (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.5). Der Gesetzgeber hat die Konkurrenzen in Art. 49 StGB abschliessend geregelt. De lege lata ist es weder möglich, eine Gesamtfreiheitsstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen noch aus mehreren Geldstrafen zu bilden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.6). Gesamtstrafe; Freiheit; Freiheits; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Delikt; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Recht; Sanktion; Delikte; Methode; Asperation; Gesetzgeber; Recht; Rahmen; Urteil; Asperationsprinzip; SCHWARZENEGGER; Konkurrenz; ACKERMANN; Zumessung; Einzelstrafe; Einzelstrafen; Täter; Rechtsprechung; Sanktionen; Gleichartigkeit; Freiheitsstrafen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1066/2019Erleichterte EinbürgerungSEM-act; Verfahren; Vorinstanz; Einbürgerung; BVGer; Verfahren; Recht; BVGer-act; Gericht; Einbürgerungs; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Verfügung; Verletzung; Verfahrens; Urteil; Gesuch; Register; Schweiz; Tessin; Untersuchung; Entscheid; Zeitpunkt; Vergehen; Verkehrsregeln; Bürger; Akten
F-6284/2017EinreiseverbotEinreise; Bundes; Einreiseverbot; Urteil; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Verfahren; Sicherheit; Interesse; Vorinstanz; Verfügung; Entscheid; Aufenthalt; Einreiseverbots; Gefährdung; Recht; Sinne; Behörde; Urteil; Akten; Register; BVGer; Bundesgericht; Verhalten; Aufenthalts; Barbados; Kantons; Gesuch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Apos;; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Richt; Urteil; Handlung; Busse; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Zahlung; Täter; Mahnung; Bussen; Geldstrafe; Verfahrenskosten; ührt
SK.2021.34Recht; Bundes; Staat; Schweiz; Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Urteil; Verfahrens; Zahlung; Person; Bundesstrafgericht; Ersatzforderung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gericht; Über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 2. Aufl., Zürich2013
Keller, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 2. Aufl., Zürich2013